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CDU beantragt Klimaschutzmaßnahmen für Bauleitplanung

8. Oktober 2019 Schermbeck. Antrag auf Erarbeitung von Klimaschutzmaßnahmen für die zukünftige Bauleitplanung sowie Darstellung der erforderlichen örtlichen Maßnahmen aufgrund des aktuellen Klimaschutzpaketes der Bundesregierung

Die CDU Fraktio beantragt:
Wir bitten die folgenden Beschlussvorschläge auf die Tagesordnung einer der nächsten Sitzungen des zuständigen Fachausschusses zu setzen:

Beschlussvorschlag
1. Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung einer Richtlinie in der die klimaschutzbezogenen Ziele und deren Umsetzung bei der Entwicklung neuer Baugebiete dargestellt werden.
2. Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung die für die Gemeinde Schermbeck relevanten Maßnahmen aus dem aktuellen Klimaschutzpaket der Bundesregierung herauszuarbeiten.

Begründung:
Nach der Verabschiedung des Baulandmanagements sind auf dem Gebiet der Gemeinde Schermbeck diverse Flächen mit dem Gedanken der zeitnahen baulichen Nutzung entwickelt worden. Da sich diese Gedankenmodelle in absehbarer Zeit von der Verhandlungsposition hin zu einer konkreten Bauleitplanung bewegen werden, müssen wir vor der Beauftragung eines Städteplaners und vor der Aufstellung von Bebauungsplänen einen Rahmen festlegen, der die klimaschutzbezogenen Ziele der Gemeinde Schermbeck klar formuliert.

Bei der Entwicklung neuer Baugebiete geht es aus energetischer Sicht im Kern um zwei Ziele. Zum einen muss der Wärmebedarf von Gebäuden minimiert werden und zum anderen muss der verbleibende Wärmeenergiebedarf möglichst C02-frei erzeugt werden. Bei der Minimierung stehen folgende Hauptargumente im Vordergrund. Kompakte Bauweise, technische Vorkehrungen gegen Wärmeverluste (Wärmedämmung) mit Regelungen zum energetischen Gebäudestandard analog zu den Standards der einschlägigen KfW-Förderprogramme, eine auf optimale passive Nutzung von Sonneneinstrahlung ausgerichtete Stellung der Baukörper sowie die Vermeidung von Verschattung.

Der verbleibende Wärmeenergiebedarf sollte durch die Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien (Solarthermie, Geothermie, etc.), durch C02-minimierte Heizsysteme oder durch die Schaffung und Nutzung von Wärmenetzen (z. B. Nahwärme aus KWK-Anlagen) erfolgen.

Allesamt Punkte, die erst dann ihre wahre Effektivität entfalten, wenn sie bereits von vornherein bei der Entwicklung von Baugebieten grundlegend beachtet werden. Hierzu ergänzend sollte auch das Thema, Möglichkeiten zur Schaffung eines energieschonenden Individualverkehrs aufzuzeigen, von Anfang an mit Priorität behandelt werden.

Hinsichtlich der Verabschiedung des Klimaschutzpaketes der Bundesregierung im September 2019 können sich relevante Konsequenzen für die Bürger ergeben. Hier sehen wir insbesondere die eingeschränkten Möglichkeiten bei der Wahl des Energieträgers (ab 2026 soll es ein Verbot von Heizölanlagen geben) gerade in einer Flächengemeinde. Aus unserer Sicht sollten diese Veränderungen heruntergebrochen auf die Gemeinde Schermbeck rechtzeitig benannt und kommuniziert werden, um die Bürgerschaft von der Notwendigkeit zu überzeugen.

Wir bitten um Bearbeitung und stehen für ergänzende Auskünfte gern zur Verfügung.

CDU Ratsfraktion Schermbeck
Klaus Schetter

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