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Rat lehnte Bürgerbegehren ab

30.1.2020 Schermbeck (geg). Es gibt auch bei den Politikern noch Diskussionsbedarf zum Grundschulstandort. Das wurde bei der Diskussion um den Tagesordnungspunkt deutlich.

Eigentlich war nur die Entscheidung zu treffen, ob das Bürgerbegehren aufgrund formaler Fehler abgelehnt wird. Der Kreis Wesel, sowie der Städte- und Gemeindebund hatten die Fehlerhaftigkeit nach Überprüfung festgestellt.

Die Begrüdnung für die Ablehnung:
Die Fragestellung genügt nicht den Bestimmtheitsanforderungen
die Begründung ist in tragenden Elementen unrichtig
und die Kostenschätzung wurde unvollständig übernommen.
Bei der von Thomas Heiske beantragten namentlichen Abstimmung stimmten 14 Ratsmitglieder von CDU und SPD für die Ablehnung des Bürgerbegehrens, sieben Ratsmitglieder stimmten mit nein und zwei Ratsmitglieder enthielten sich der Stimme.
Thomas Bolte der Sprecher der Bürgerinitiative blieb ganz gelassen. „Wir sehen das sportlich: Der erste Aufschlag geht bisweilen ins Netz. Wichtig ist, dass der zweite Aufschlag sitzt“ heißt es in der Stellungnahme. Und: “Hier bauen wir voll auf die Beratungspficht der Gemeinde, wie sie die Gemeindeverordnung für NRW vorsieht. Wenn die Gemeinde weiß was unzulässig ist, muss sie auch wissen was zulässig ist“ Viele Schermbecker wünschten sich bei einer so grundliegenden Richtungsentscheidung mitentscheiden zu dürfen. „Dafür machen wir uns weiterhin stark,“ so Bolte.

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