ANZEIGE:
Reihenmittelhaus in bevorzugter Wohnlage von Schermbeck! 

 

Weiterlesen ...


ANZEIGE:
Begleitete Tanzania Gruppenreise ab / bis Schermbeck

Weiterlesen ...


ANZEIGE:
Die neue Website päsentiert sich im neuen frischen Look

Weiterlesen ...

ANZEIGE
Immobilien -  Center der Niederrheinischen Sparkasse RheinLippe

Weiterlesen ...


Umsetzung des Maßnahmenplans der Landesregierung NRW

13.3.2020 Schermbeck. Der Ministerpräsident des Landes NRW, Armin Laschet, hat in der heutigen Pressekonferenz das Corona-Maßnahmenpaket der Landesregierung vorgestellt und dessen Zielrichtung formuliert.


Um die Ausbreitungsgeschwindigkeit des Coronavirus so weit wie möglich einzudämmen, sind einschneidende Maßnahmen zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger schnellstmöglich umzusetzen. Leitlinie ist dabei, die Anzahl sozialer Kontakte in den kommenden Wochen zu reduzieren:

Der Schulbetrieb wird ab Montag, 16.03.2020, komplett eingestellt. Damit die Eltern Gelegenheit haben, sich auf diese Situation einzustellen, können sie bis einschließlich Dienstag, 17.03.2020, aus eigener Entscheidung ihre Kinder zur Schule schicken. Die Schulen stellen an diesen beiden Tagen während der üblichen Unterrichtszeit, zusätzlich für OGS Schülerinnen und Schüler eine Betreuung sicher.

Für die Kinder der Klassen 1 bis 6 von sogenannten systemrelevanten Berufsgruppen, Infrastruktur des Gesundheitsbereiches (u.a. Kliniken, Pflege, Unternehmen für Medizinprodukte, Arztpraxen), Versorgung (Energie, Wasser, Lebensmittel, Arznei), Justiz, Polizei, Feuerwehr, Erzieherinnen/Erzieher, Lehrerinnen und Lehrer wird während der gesamten Zeit des Unterrichtsausfalls ein entsprechendes Betreuungsangebot vorbereitet werden. Die Einzelheiten regelt die Schulleitung- und OGS-Leitung.

Dies gilt nur für Kinder, deren Erziehungsberechtigten beide in den v.g. Berufsgruppen tätig sind. Eine entsprechende Bescheinigung der jeweiligen Arbeitgeber ist unverzüglich vorzu-legen. Bei Alleinerziehenden ist nur eine Bestätigung unverzüglich einzureichen.

Für die Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen oder „Kinderbetreuungen in besonderen Fällen“ gilt ab Montag, 16.03.2020, ein generelles Betretungsverbot für Kinder. Für systemrelevante Berufsgruppen wird die Versorgung der Kinder in den Einrichtungen hier ebenfalls nach v.g. Kriterien im Form einer Notbetreuung sichergestellt.

In der Zuständigkeit der Gemeinde Schermbeck legt der Bürgermeister nach Beratung im SAE (Stab für außergewöhnliche Ereignisse) folgende Maßnahmen fest:

Per Allgemeinverfügung der Gemeinde Schermbeck vom 13.03.2020 werden spezielle Regelungen für Veranstaltungen in geschlossen Räumen und im Freien festgelegt. Hierzu wird auf die Allgemeinverfügung verwiesen.

Ab Samstag, 14.03.2020, sind folgende gemeindliche Einrichtungen geschlossen:

Sämtliche gemeindliche Sportanlagen (Sportplätze und Sporthallen)  Hallenbad  Reformierte Kirche  Begegnungszentrum des Rathauses  Bauhof der Gemeinde Schermbeck

Das Rathaus bleibt bis auf weiteres ab sofort geschlossen. Die allgemeinen Sprechzeiten werden aufgehoben. Die Wartebereiche werden geschlossen.

Um die Ansteckungsgefahr für gleichzeitig wartende Bürgerinnen und Bürger zu vermeiden, ist die Kontaktaufnahme per Email, oder telefonisch mit dem Rathaus erforderlich.

Nur bei unaufschiebbaren Angelegenheiten, bei denen eine persönliche Anwesenheit unabdingbar ist, erfolgt eine Terminvereinbarung.

Die festgesetzten Regelungen gelten zunächst auf unbestimmte Zeit bzw. bis zu deren Aktualisierung oder Aufhebung.

Diese Informationen sind auch auf der Homepage der Gemeinde Schermbeck unter www.schermbeck.de hinterlegt.

Der aktuelle Stand zur Anzahl der bestätigten Fälle von labordiagnostisch nachgewiesenen Infektionen mit dem Coronavirus (Covid-19) im Kreis Wesel sowie allgemeine Hinweise können unter dem nachfolgendem Link eingesehen werden: https://www.kreis-wesel.de/de/themen/coronavirus/

Mit diesen Maßnahmen schränken wir den Lebensalltag vieler Menschen ein, bitten in diesem Zusammenhang um Verständnis und Solidarität.

Letztendlich dienen diese dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger sowie der Beschäftigten der Gemeinde Schermbeck und liegen somit auch im allgemeinen Interesse.

Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, über diese Festsetzungen hinaus in ihrem Alltag auf die allgemeinen Verhaltensregeln des Robert-Koch-lnstitutes (RKI) zu achten.

 

Free Joomla! template by Age Themes

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.