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Reihentestung in Moerser Fleischbetrieb komplett ausgewertet

1.7.2020 Kreis Wesel. Am Mittwoch, 24. Juni, nahm der Fachdienst Gesundheitswesen der Weseler Kreisverwaltung eine anlassbezogene Reihentestung auf das Coronavirus in einem fleischverarbeitenden Betrieb in Moers vor.

Die Zahl der hierbei positiv getesteten Mitarbeitenden mit Wohnsitz im Kreis Wesel liegt bei 55 (Stand Mittwoch, 1. Juli), alle anderen positiv Getesteten sind Bürger/innen der Stadt Duisburg.

Die 55 positiven Fälle bei Mitarbeitenden verteilen sich im Kreis Wesel wie folgt:
Kommune Anzahl
Moers 50
Kamp-Lintfort 3
Rheinberg 1
Neukirchen-Vluyn 1

Landrat Dr. Ansgar Müller: „Natürlich ist es eine Erleichterung, dass die Zahlen im Kreis Wesel nicht sprunghaft ansteigen. Die Situation in Moers hat uns allen aber noch einmal sehr deutlich vor Augen geführt, wie schnell die Corona-Pandemie überall und damit auch im Kreis Wesel an Dynamik gewinnen kann. Darum bitte ich alle Bürgerinnen und Bürger des Kreises Wesel weiterhin: Bitte halten Sie sich an die Abstands- und Hygieneregeln und meiden Sie alle unnötigen Sozialkontakte. Wir alle können unseren Teil dazu beitragen, Neuinfektionen zu vermeiden.“

Die Kapazitäten in der Kontaktnachverfolgung des Kreises Wesel wurden bereits in der letzten Woche deutlich erhöht. Die entsprechenden Mitarbeitenden des Fachdienstes Gesundheitswesen arbeiten auf Hochtouren, um mögliche Infektionsketten zu identifizieren und zu unterbrechen. Bisher (Stand Mittwoch, 1. Juli, 9 Uhr) wurden auf diese Weise 22 Sekundärinfektionen im Kreis Wesel (alle wohnhaft in Moers) ermittelt, also Personen, die sich bei Mitarbeitenden des Betriebs angesteckt haben.

Die Mitarbeitenden des Betriebs, die während der Reihentestung nicht vor Ort waren, werden nachträglich abgestrichen. Dies betrifft rund 40 Personen. Da sie sich im Urlaub oder in Elternzeit befinden oder langzeiterkrankt sind etc., werden die Abstriche zu einem späteren Zeitpunkt genommen. Unabhängig davon besteht die Regelung, dass kein Mitarbeitender die Arbeit ohne ein negatives Testergebnis aufnehmen darf.
Ergänzend dazu schreibt eine Allgemeinverfügung des Landes NRW vor, dass die Beschäftigten in den Betrieben der Fleischindustrie in Nordrhein-Westfalen künftig mindestens zwei Mal pro Woche auf das Coronavirus getestet werden. Die neuen Vorgaben gelten ab dem 1. Juli für Schlachthöfe, Zerlegebetriebe und vorrangig fleischverarbeitende Betriebe mit mehr als 100 Beschäftigten.

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