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Bitte beantragen Sie die Wahlunterlagen und stimmen Sie mit "NEIN"

13.7.2020 Schermbeck (pd). In diesen Wahlkampf- (und Corona-) Zeiten neigen viele Diskussionsteilnehmer zu einem Entweder – Oder.

Dabei werden die Zwischentöne gerne überhört – oder übertönt, um Anhänger und Wähler hinter sich zu versammeln.
Deshalb möchten wir zur Versachlichung der Debatte um das „Bildungszentrum“ und den Grundschulstandort beitragen, indem wir zu bedenken geben:

1. Die Grundschule wird auch bei Erhalt des bisherigen Standorts an der Weseler Straße in jedem Fall in Teilen einen Neubau erhalten, der moderne pädagogische Ansprüche erfüllt. Marode Teile des Altbaus werden verschwinden und Erhaltenswertes würde saniert.

2. Der Pavillon der Gemeinschaftsgrundschule entspricht in Bausubstanz und -auch nach Aussage der Schulleiterin- in der Raumaufteilung modernen Konzepten. Ihn abzureißen wäre eine nicht zu rechtfertigende Vernichtung von Werten.

3. Die abgenutzte Einfach-Turnhalle an der Weseler Straße wird in jedem Fall durch eine neue ersetzt. Eine Zweifachhalle genügt den stundenplantechnischen Anforderungen. Eine Dreifachhalle wäre Verschwendung. Notfalls kann, bestätigt durch die Schulleiterin, die Zweifachhalle aus den 90er Jahren an der Schienebergstege für Doppelstunden genutzt werden und stünde auch weiterhin dem Vereinssport zur Verfügung. Sie abzureißen wäre Wertevernichtung.

4. Ein „Bildungszentrum“ ist ein Wunschtraum. Auch wenn mehr Räume zur Verfügung stünden, würde sich die Nachfrage nach VHS-Kursen in einem Ort wie Schermbeck mit nur ca. 14.000 Einwohner nicht erhöhen. (Berufliche) Weiterbildung ist so spezialisiert, dass niemals genügend Kursteilnehmer in Schermbeck zusammen kämen. Diese Kurse würden immer in Wesel oder Dorsten stattfinden. Daher ist ein sogenanntes „Bildungszentrum“ überflüssig.

5. „Digitalisierung“ ist notwendig. Sie ist aber nicht an einen Neubau gebunden, sondern kann technisch über W-Lan oder Kabelverbindungen genauso in bestehenden Gebäuden erfolgen.

6. Wenn am bestehenden Standort Weseler Straße teilweise neu gebaut wird, können in der Zwischenzeit sowohl die Räume an der Schienebergstege (ehemals: Maximilian-Kolbe-Schule) als auch der Pavillon an der Weseler Straße genutzt werden, Eventuell müssten vorübergehend für sehr wenige Klassen Unterrichtscontainer aufgestellt werden. Solche Container sind auch in anderen Städten üblich. Sie erfüllen in Größe, Licht, Lüftung, Heizung
und Ausstattung alle Anforderungen an einen Klassenraum. Hiergegen Propaganda mit Bildern von Gerätecontainern von Baustellen zu machen, ist zutiefst unehrlich.

Fazit:
Die Grundschule wird auch bei Ablehnung des Bürgerentscheids beste Bedingungen für den Unterricht unserer Kinder erhalten.
Ein kompletter Neubau an neuer Stelle ist unnötig. Er würde die Vernichtung bestehender Gebäudesubstanz und damit die Vernichtung von gemeindeeigenen Werten bedeuten. Nur wenige alte Gebäudeteile könnten verkauft werden. Die meisten müssten kostenintensiv abgerissen werden.

Und:
Alle weiteren Planungen mussten gestoppt werden, bis das Bürgerbegehren entschieden ist.

Lassen Sie uns zu einer sachlichen Diskussion zurückkehren: Es geht nicht um „Bildung“ oder „Nicht-Bildung“, es geht nicht um „Klassenräume“ oder „Baustellencontainer“, es geht nicht um Alles oder Nichts.

Es geht um eine vernünftige Lösung mit Augenmaß, um einen Ausgleich zwischen dem maximal Wünschenswerten und dem Sinnvollen und Machbaren.

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