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Die Gemeinde Schermbeck sucht Schiedspersonen

17.7.2020 Schermbeck Für die Besetzung des Schiedsamtes im Schiedsamtsbezirk der Gemeinde Schermbeck zum 02. Februar 2021sucht die Gemeinde Interessenten, da die Wahlperiode der derzeitigen Amtsinhaber zu diesem Zeitpunkt endet.

Das Ehrenamt der Schiedsfrau oder des Schiedsmannes kann von Bürgerinnen oder Bürgern übernommen werden, die zwischen 30 und 70 Jahren alt sind, die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter haben, nicht unter Betreuung stehen und im Schiedsamtsbezirk Schermbeck wohnen. Sie müssen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich gewünscht.

Die Schiedsperson wird durch den Gemeinderat gewählt und von der Direktorin des Amtsgerichtes Wesel bestätigt und vereidigt. Die Wahlzeit beträgt fünf Jahre.

Zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen besteht die Aufgabe der Schiedsperson darin, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen und dadurch Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art zu schlichten und durch Abschluss eines entsprechenden zu protokollierenden Vergleiches zu beenden.

Die Schiedsperson wird in vielfältigen Bereichen tätig, z.B. in Nachbarstreitigkeiten, bei der Beachtung der Hausordnung, bei Schmerzensgeld und sonstigen Schadensersatzansprüchen, aber auch in Fällen leichter Körperverletzung, der Beleidigung oder der Sachbeschädigung.

Zur Erfüllung dieser Aufgaben sollte die Schiedsperson Schreibgewandtheit, ausgeprägte Bereitschaft zum Zuhören sowie Freude und Geschick an der Verhandlungsführung mitbringen.

Selbstverständlich wird die Schiedsperson für ihr Amt durch Schiedsamtsseminare und Fortbildungsveranstaltungen des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. hinreichend ausgebildet.

Die aktuellen Amtsinhaber haben ihre Bereitschaft erklärt, für eine erneute Wahlperiode zur Verfügung zu stehen.

Weitere Interessenten für dieses Amt sollten sich schriftlich bis zum

02. Oktober 2020

 

bei der Gemeinde Schermbeck, Fachbereich 3, Weseler Str. 2, 46514 Schermbeck bewerben.

Weitere Auskünfte erteilt:

Herr Lindemann, Tel. (02853) 910 122, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

46514 Schermbeck, 27.07.2020

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