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Vom LANUV zum LANUW – Landesamt für Umwelt und Wolfsschutz – nein, kein Schreibfehler!

24.9.2020 Gahlen (pd). Vor über zwei Jahren ist GW954f im Wolfsgebiet Schermbeck sesshaft geworden.

Seit genau dieser Zeit ist das LANUV für das sog. Wolfsmonitoring in NRW zuständig und es wurde immer noch nicht offiziell festgestellt, wie GW954f seitdem bei den Tierhaltern den (empfohlenen) Herdenschutz überwindet.

Dabei haben wir nach unserer Datenbank (www.wolfskarte-gahlen.de) 51 Risse von GW954f zu verzeichnen. Für 100 unmittelbar getötete Nutztiere und für 40 Nutztiere, die nachträglich aufgrund ihrer Verletzungen getötet werden mussten, ist GW954f verantwortlich. Wir gehen dabei davon aus, dass auch die letzten Risse auf ihr Konto gehen. Gerade die verletzten Tiere, die nach den Übergriffen eingeschläfert werden mussten, mussten besondere Qualen erleiden. Es ist schrecklich mit ansehen zu müssen, wenn ein Schaf nach einem Kehlbiss nicht mehr richtig atmen kann und sich regelrecht zu einem Ballon aufbläht. Auch das LANUV und die Umweltministerin des Landes NRW, Frau Ursula Heinen-Esser, haben ihren Teil zu dieser „Erfolgsstory“ beigetragen, indem sie die Tierquälerei nicht rechtzeitig durch finales Handeln unterbunden haben. Die Umweltministerin ist in NRW für den Tierschutz aller Tiere, nicht nur für den Schutz des Wolfes zuständig. Sie hat es anhaltend unterlassen, geeignete Maßnahmen gegen die grausame Tötung von Weidetieren durch Wölfe zu ergreifen. Damit liegt ein Verstoß gegen § 1 des Tierschutzgesetzes nahe. Die Möglichkeit, diese „Risshistorie“ von GW954f zu verhindern, bestand, aber es fehlte anscheinend die politische Entschlossenheit.

Aber konnte die Ministerin überhaupt anders handeln?
Interessanterweise ist die Umweltministerin bis vor kurzem noch davon ausgegangen, dass ein Wolf überhaupt nicht springt. Anlässlich eines Runden Tisches bei ihr in Düsseldorf am 13.01.2020, an dem auch Vertreter der beteiligten Behörden, von Umweltorganisationen, wie BUND und NABU sowie der Schafshalter teilnahmen, äußerte sie sich wie folgt:

„Wir haben aber die ganze Zeit als Land NRW gesagt, der kann nicht springen – wurde mir immer von meinen Fachleuten gesagt, muss ich ehrlich mal sagen.“

Sowohl Wolfsbefürworter als auch -gegner haben sich in diesem Moment erstaunt angeschaut. Diese ursprüngliche Fehleinschätzung wurde sogar von Herrn Christian Berge, einem energischen Wolfsbefürworter aus Niedersachsen, der auch anwesend war, widerlegt, indem er sagte, „dass wir hier in NRW einen Spezialfall haben, indem das Tier den einfacheren Weg geht“, … „dass ein Wolf selbstverständlich über einen Zaun springen kann.“

Aber nach den wissenschaftlichen Auswertungen des LANUV ist GW954f bisher noch gar nicht über die magische Höhe von 1,20m gesprungen, weil der bildliche Nachweis fehlt.

Die Wölfin GW 954f hat bei der ihr zugeordneten Rissereignissen jeweils stromführende Zäune zwischen 90cm und 1,20m oder mittlerweile sogar noch höher überwunden. Dies rechtfertigt zunächst die Annahme, dass das Überwinden derartiger Schutzzäune zu ihrem erlernten und gefestigten Jagdverhalten gehört. Bisher wurden im Übrigen nirgends Untergrabespuren gefunden. Die Zäune waren meistens in der Fläche intakt, sodass denklogisch nur ein Überspringen möglich war und ist.

Insgesamt muss man aufgrund der gemachten Erfahrungen mit den LANUV-Mitarbeitern zu dem Ergebnis kommen, dass diese in ihrem Elfenbeinturm sitzen, ihre eigene Logik haben und diese leider ihr Silodenken konsequent verfolgen. Man bestätigt nur dann etwas, wenn die gegenteilige Auffassung
definitiv nicht mehr verneint werden kann. Eine objektive Beweisführung setzt aber schon früher an und kann auch schon früher zu tragfähigen und auch zu gerichtsfesten Entscheidungen führen.

Die Ministerin hatte bei der von der SPD beantragten aktuellen Viertelstunde im Umweltausschuss des Landtags wohl auch kundgetan, dass die ehrenamtlichen Wolfsberater nur ungern zu uns ins Schermbecker Wolfsgebiet kommen. Das mag sicher bei dem einen oder anderen Berater so sein, denn wir sind aufgrund der gemachten Erfahrungen mit den Behörden sehr kritisch und gucken ganz genau hin. Das mag niemand gerne – ist aber leider unumgänglich. Und wenn die Ministerin sagt, dass es diese Kommunikationsprobleme nur im Schermbecker Wolfsgebiet gibt, ja, da hat sie sicher recht, weil auch nur wir eine Problemwölfin haben!

Mehrfach betonten Leitungsorgane des LANUV medienwirksam, wie wichtig Kooperation mit betroffenen Bürgern sowie Aufklärung der Öffentlichkeit für das Wolfsmanagement in NRW sind. Wie diese Kooperation dann im Detail aussieht, haben Betroffene und Mitglieder des Gahlener Bürgerforums dann erfahren. Das LANUV betreibt hier reine Einbahnstraßenpolitik. Informationen der Bürger, die an das LANUV herangetragen werden, werden zwar zur Kenntnis genommen, wichtige Hinweise zum Vorhandensein eines weiteren Wolfs sowie zur korrekten Rissbewertung werden allerdings vollkommen ignoriert.

Um mit einem Märchen an dieser Stelle aufzuräumen: Das LANUV teilte im Mai mit, dass „neben der ortstreuen Wölfin GW954f seit April das Vorkommen eines weiteren männlichen Wolfes mit der Kennung GW1587m im Wolfsgebiet Schermbeck bestätigt werden kann. Bereits am 01.01.2020 wurden am Gahlener Mühlenberg zwei erwachsene Wölfe gesehen; dies wurde dem LANUV auch am 08.01.2020 gemeldet. Spricht man LANUV-Mitarbeiter darauf an, warum man diesen Hinweis nicht entsprechend gewürdigt hat, heißt es: Wir bekommen so viele Meldungen.

So sieht also das „intensivierte“ Wolfsmonitoring aus?

Zitat aus der DZ vom 08.05.2020: „Ob es zwischen zwischen Gloria und GW1587m zu einer Paarbildung kommen wird, ist laut LANUV nicht vorhersagbar. Geschwisterpaarungen kommen bei freilebenden Wölfen nur sehr selten vor, sagen die Experten.“ Aha, woher nimmt das LANUV diese Erkenntnis? Wir haben das „sehr realistische Gefühl“, dass sich das LANUV auch hier geirrt hat.

Es sind bereits mehrfach Fälle bekannt geworden, in denen das LANUV die Einbeziehung von in den Zäunen (nachträglich zur „gründlichen“ Zaunkontrolle der Wolfsberater) gefundenen Haaren in die Rissbeurteilung abgelehnt hat. Hierbei wurde sogar nicht irgendein Wolf, sondern sogar GW954f nachgewiesen. Wenn man schon die theoretische Möglichkeit anführt, dass man diese Haare hätte auch nachträglich anbringen können, dann sollte man aber auch erklären, wie man an die Haare von GW954f hätte kommen können? Der Logik des LANUV folgend, müsste man sogar noch einen Schritt weitergehen und dürfte gar keine Haare mehr akzeptieren, da man schließlich auch im Zeitraum zwischen Meldung beim LANUV und dem Eintreffen der Wolfsberater (Stunden später) genug Zeit hätte, die Zäune entsprechend zu präparieren. Wenn schon etwas unterstellen, dann bitte richtig!

Hier wird der Eindruck erweckt, dass jedes Indiz für ein Überwinden eines Zaunes unerwünscht ist und somit nicht Teil der Rissdokumentation werden darf. Dies würde auch die These von Herrn Dr. Kaiser vom LANUV widerlegen, dass der Wolf nur in Ausnahmefällen springen würde.

Ergänzend zum Thema Haare:
Beim Übergriff am 26.08. bei Herrn N. wurde ein Wolf nachgewiesen und es wurden auch Haare an der obersten Litze gefunden und fotografiert. Als die Wolfsberater dann am späten Nachmittag zur Besichtigung vor Ort waren, waren die Haare vom Wind verweht. Pech gehabt! Beim nächsten Vorfall am 18.9. bei Herrn N. konnte erst sehr spät am Abend eine Meldung von Wolfshaaren an der obersten Litze an das LANUV erfolgen. Damit diese Haare nicht wieder wegwehen und es möglichst offiziell ist, wurden im Beisein des Bürgermeisters von Schermbeck die Haare von der Litze entfernt, eingetütet und dem Bürgermeister zur Verwahrung übergeben. Bis heute hat sich niemand vom LANUV gemeldet, um mitzuteilen, wie mit den Haaren jetzt umzugehen ist?

Abgesehen davon, dass es auch eine Frage des Stils ist, sieht so also das „intensivierte“ Wolfsmonitoring aus?

In einigen Fällen argumentieren die Experten des LANUV dann mit Löchern innerhalb der Umzäunung, die dem Wolf den Durchschlupf ermöglicht haben. Bei näherer Betrachtung führen diese Löcher einen allerdings an die Grenzen menschlicher Vorstellungskraft, wenn eine deutsche Behörde ihren Bürgern erläutern möchte, wie ein ausgewachsener Wolf Löcher als Durchschlupf nutzt, die nachweislich maximal 20x30 cm groß sind oder einem Torspalt mit einer Breite von 13,5 cm entsprechen. Der gesunde Menschenverstand sollte hier ausreichen, um zu erkennen, dass derartige Löcher nicht ausreichen, um einem Wolf einen Durchschlupf zu bieten.

Erquickend waren bisher auch immer die Diskussionen mit dem LANUV, dass es möglicherweise abstrakte Einsprunghilfen (interessanterweise aber nie Aussprunghilfen!) bei Übergriffen gab.
Bzgl. der ausgebrochenen Rinderherde am 01.09. steht im Protokoll des LANUV zum gefundenen Trittsiegel: „Canide?“ – wenn man schon den Wolf verneinen möchte, dann hätte es korrekterweise heißen müssen: Canide ja – Wolf? Dass das Trittsiegel zu einem Caniden gehört, ist unseres Erachtens eindeutig.

Bei der Erstellung dieser Protokolle sollte auch aus Gründen der Sachlichkeit aufgenommen werden, ob es zu einem Vorfall bereits eine Vorgeschichte gab. So stehen die immer isoliert für sich, was den Gesamtumständen nicht gerecht wird. So hätte bei dem Protokoll zur ausgebrochenen Rinderherde auch ergänzt werden sollen, dass bereits drei Tage zuvor nebenan auf der Wiese ein Rotwildkalb durch ein Wildtier (Wolf oder Wölfe bestätigt?) zerlegt worden ist.

Im Rissprotokoll bei Herrn N. vom 25.8. wurde mangels spezifischer Fraßspuren mitgeteilt: „Ein Verdacht auf Tötung durch einen Wolf besteht somit nicht.“ Bei dem Übergriff einen Tag später „hat die genetische Untersuchung nachgewiesen, dass das Damwildkalb durch einen Wolf getötet wurde.“

Muss man nicht auch bei der Bewertung des Risses am 25.8. den Gesamtzusammenhang sehen, dass eben am Folgetag ein Wolf definitiv da war? Zumindest müsste das Protokoll einen entsprechenden Hinweis beinhalten.

Zudem widerspricht die Vorgehensweise der Kategorisierung insgesamt den eigenen Vorgaben aus dem Wolfsmanagementplan für NRW, Seite 19. Danach hätten die Risse vom 28.04.2018, 14.07.2018, 24.11.2018, 07.09.2019, 17.09.2019 sowie 11.05.2020 nicht als Falschmeldung, sondern als „C2 - bestätigter Hinweis“ geführt werden müssen. C2 wird definiert als: „von erfahrener Person überprüfter Hinweis (z. B. Spur oder Riss), bei dem ein Großraubtier als Verursacher bestätigt werden konnte. Die erfahrene Person kann den Hinweis selber im Feld oder anhand einer Dokumentation von einer
dritten Person bestätigen.“ An dieser Stelle ist hervorzuheben, dass auch die Dokumentation von einer dritten Person dies bestätigen kann – es muss nicht immer nur ein Befund eines Wolfsberaters im Rahmen seiner Begehung sein! Es wird extra auf Seite 19 darauf hingewiesen: „Falsch: Falschmeldung = Hinweis, bei der ein Großraubtier als Verursacher ausgeschlossen werden konnte oder sehr unwahrscheinlich ist.“

Auch sind die Endprotokolle zu den Rissen vom 19.12. und 24.12. mangelhaft. Die Frage in beiden Protokollen „Gibt es Spuren, wo der Zaun vom Verursacher überwunden/umgangen wurde?“ wurde mit „nein“ beantwortet worden. Bei den Rissen wurden eindeutige Kratzspuren vor dem Zaun gefunden. Diese sind typisch für Wölfe, wenn sie vor einem Überspringen noch einmal die Bodenqualität kontrollieren bzw. sich für den Sprung motivieren. Von den Kratzspuren gibt es auch Fotomaterial.

Bei Frau R. kam es am 23.11.2019 auch zu einem nachgewiesenen Übergriff durch die Wölfin. Dort war eine Ecke des Zauns bei der Tatortbesichtigung heruntergedrückt und Schafswolle hing im Zaun. Es lag auf der Hand, dass die Wölfin in die Herde eindrang, die Tiere in die Ecke getrieben hat und diese dann den Zaun in ihrer Panik heruntergedrückt haben. Deutung LANUV: Der Zaun hing schon vorher herunter.

Ein Wolfsberater wurde bei diesem Übergriff herbeigerufen, weil der zweite Berater zu dem Zeitpunkt nicht die Qualifikation hatte, DNA-Proben zu nehmen. Der „Profi“ kam mit seinem Auto vorgefahren, in dem drei Hunde saßen. Bei der Rissprotokollierung muss immer die Frage vom Tierhalter beantwortet werden, ob im Gehege bzw. der Weide Hunde unterwegs sind, die eventuell die DNA-Spuren verunreinigen könnten. Aber mit drei Hunden im Auto vorfahren und direkt ohne weitere Schutzvorkehrungen die Proben nehmen, ist professionell?

Generell sollte man sich seitens der Behörden einmal Gedanken machen, wie es mit den Untersuchungen der schlecht ausgestatteten Wolfsberater weitergehen soll? Es sind Ehrenamtler, die für ihre Ausstattung und Ausgaben (Fotoapparat, Stromprüfgerät, Fahrtkosten etc.) selbst aufkommen müssen.
Seit dem 17.09.2020 werden Weidetierhalter nach einem Wolfsübergriff nur dann noch entschädigt, wenn die Empfehlungen zum Herdenschutz korrekt umgesetzt waren. Dazu gehört dann sicherlich auch die Überprüfung der Zaunspannung mit einem geeichten Messgerät.
Die Prüfung der Stromspannung eines Zaunes wurde bislang von den Wolfsberatern sehr unterschiedlich gehandhabt; mal wurde mit dem eigenen Gerät, mal mit der Hand gemessen (kein Scherz!) oder der Tierhalter nach der Stromspannung befragt.

 Und für Dr. Kaiser vom LANUV ist die Zaunspannung für das Monitoring nach eigenen Aussagen sowieso nicht relevant. Da fragen wir uns, warum müssen in den Protokollen dann überhaupt Fragen zum Zaun von den Wolfsberatern gestellt werden?

Dieses Katz-und-Maus-Spiel seitens des LANUW muss ein Ende haben. Wie soll der Anspruch auf Transparenz bei behördlichem Handeln umgesetzt werden, wenn das LANUW im Elfenbeinturm sitzt und sich die Welt macht, wie sie ihm gefällt? Ist dies noch fahrlässig?

Um die Frage vom Anfang („Aber konnte die Ministerin überhaupt anders handeln?“)
zu beantworten: Ja konnte sie, schließlich hat sie das Thema zur Chefsache gemacht!

Wir brauchen Offenheit und Transparenz sowie objektive Rissgutachten und umfassende, einheitliche Rissdokumentationen!

 

 

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