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Zur Digitalisierung von Schulen gehört nicht nur die Anschaffung von Laptops oder PC`s

30.9.2020 Schermbeck (geg). Eigentlich hörte sich die Nachricht des Landes NRW, dass das bislang größte Investitionspaket für die Digitalisierung an Schulen in NRW geschnürt wurde, recht erfreulich an.


„Mit einer Zusatzvereinbarung zum DigitalPakt Schule schaffen Bund, Land und Kommunen jetzt kurzfristig die Möglichkeit, digitale Endgeräte für Schülerinnen und Schüler zur Verfügung zu stellen“, hieß es im Sommer in einer Pressemitteilung von Charlotte Quik MdL.
Für die drei Schulen und .1500 Schüler*innen stehen zur Umsetzung 83.598 Euro zur Verfügung.
Da aber von Seiten des Schulträgers bislang nichts passiert ist, kommt Kritik aus den Reihen der Elternschaft. „Wann werden denn nun die drei Schulen mit digitalen Endgeräten ausgestattet“, fragte ein Elternpaar auch in Bezug auf bedürftige Familien, die sich so ein Gerät fürs Kind nicht leisten können. Das Paar kritisiert weiter: „Alle erforderlichen Vorarbeiten haben die Schulen geleistet. Aber der Schulträger fühlt sich nicht verantwortlich, die Ausschreibungen vorzunehmen und Gelder abzurufen.“
Dazu erklärt Bürgermeister Mike Rexforth: “Mit Hilfe des DigitalPakt Schule sollen Schulen und Bildungseinrichtungen in Deutschland schnellstmöglich die Voraussetzungen für digitales Lehren und Lernen schaffen. Das ist allein aber nicht mit der Anschaffung von PC's, Laptop's, etc. getan.“ Die Vermittlung von digitaler Kompetenz im Bildungswesen ist von entscheidender Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Deutschland, so dass die Voraussetzungen für eine Wissensvermittlung schnellstmöglich zu schaffen sind. Das gelte natürlich auch für Schermbeck.
Aber: Die Digitalisierung betrifft einerseits die Gebäudeinfrastruktur, wobei beim Neubau und der Sanierung bzw. Modernisierung von Gebäuden die notwendigen technischen Einrichtungen und Anlagenkomponenten mit einer zunehmenden Vernetzung untereinander vorgesehen werden müssen. Andererseits beträfe dies vor allem auch die Errichtung einer bildungsbezogenen digitalen Infrastruktur, wie z. B. die Ausstattung mit schnellen Internetverbindungen und die Implementierung von IT-Systemen als Teil von pädagogischen Bildungsumgebungen oder gemeinsamen digitalen Lehr- bzw. Lernplattformen. „Der Beschaffungsbedarf an Informationstechnologie im Bildungsbereich ist ganz erheblich und betrifft sowohl Hard- und Software als auch Dienstleistungen“, so Rexforth. Zur Umsetzung der Maßnahmen zur Beschaffung der erforderlichen Leistungen stehen in großem Umfang verschiedene Förderprogramme zur Verfügung – wie etwa der DigitalPakt Schule, mit dem der Bund über einen Zeitraum von fünf Jahren fünf Milliarden Euro zur Verfügung stellt.
Dem Schulträger fehlten allerdings derzeit konkrete und einheitliche Vorgaben seitens des Landes hinsichtlich der Umsetzung. „Somit ist es den Kommunen und damit auch der Gemeinde Schermbeck unmöglich, innerhalb kürzester Zeit eine durchdachte Lösung umzusetzen“, bittet Rexforth um Verständnis. Untätig sei man natürlich nicht gewesen. Die Gemeinde Schermbeck habe bereits Gespräche mit Fachfirmen hinsichtlich der Errichtung der infrastrukturellen Voraussetzungen in den Schulgebäuden geführt.

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