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Schärfere Coronaschutzmaßnahmen beschlossen

28.10.2020. Aufgrund der steigenden Inzidenzzahlen sollen bereits ab Montag bis Ene November schärfere Coronaregeln in Kraft treten.

Die Maßnahmen im Einzelnen: 
Der gemeinsame Aufenthalt in der Öffentlichkeit wird nur noch Angehörigen aus zwei Haushalten mit maximal zehn Personen erlaubt sein. 
Verboten sind Feiern auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen, sowie privaten Einrichtungen.

Gastronomie:
Restaurants, Gaststätten, Bars, Clubs, Diskos und ähnliche Einrichtungen müssen geschlossen bleiben. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause, sowie der Betrieb von Kantinen.

Veranstaltungen:
Events, die der Unterhaltung dienen sind verboten. Profisportveranstaltungen finden ohne Zuschauer statt.

Freizeiteinrichtungen:
Theater, Opern- und Konzerthäuser, Museen, Messen, Kinos, Freizeitparks, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen, Bordelle, Schwimm- und Spaßbäder, Saunen, Thermen, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen werden geschlossen. Nicht erlaubt ist auch der Freizeit- und Amateursportbetrieb mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen.

Private Reisen:
Private Reisen oder Tagesausflüge zu touristischen Zwecken sind im Inland für vier Wochen verboten.

Dienstleistungen:
Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tatoo-Studios und ähnliche Betriebe müssen schließen. Medizinisch notwendige Behandlungen wie Physio-, Ergo- und Logotherapien, sowie die Fußpflege bleiben möglich.

Handel: Der Groß- und Einzelhandel bleibt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen insgesamt geöffnet. In den Geschäften gilt die Einlassbeschränkung;  ein Kunde pro zehn Quadratmetern Verkaufsfläche .

Schulen und Kitas:
Auch Schulen und Kindergärten bleiben offen
Der Besuch von Gottesdiensten mit Hygienevorschriften bleibt unberührt

Industrie- und Handwerksbetriebe bleiben offen, jedoch soll nach Möglichkeit zuhause geaIrbeitet werden.

In der Pressekonferenz betonte die Bundeskanzlerin, dass die Beschlüsse bundesweit gelten.

Hilfen für Unternehmen: Den von den Schließungen betroffenen Betrieben, Selbstständigen, Vereinen und Einrichtungen gewährt der Bund eine außerordentliche Wirtschaftshilfe in Höhe von bis zu 75 Prozent des Umsatz im Vergleich zum Vorjahresmonat, zum diese für finanzielle Ausfälle zu entschädigen. Diese soll ein Finanzvolumen von bis zu zehn Milliarden Euro haben.
Der Bund wird auch Hilfsmaßnahmen für Unternehmen verlängern und die Konditionen für die hauptbetroffenen Wirtschaftsbereiche verbessern. Dies betrifft zum Beispiel den Bereich der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft und die Soloselbstständigen. Außerdem wird der KfW-Schnellkredit für Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten geöffnet und angepasst

Das Ziel der Maßnahme ist, so Angela Merkel, den Trend der steigenden Inzidenzen zu brechen, diese überall auf mindestens 50 zu reduzieren, das  Personal in den Gesundheitsämtern, zum Beispiel durch Kräfte der Bundeswehr, aufzustocken und damit die Kontakte wieder nachverfolgbar zu machen und die unkrontollierte Ausbreitung des Virus zu verhindern.

 

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