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Stellungnahme des LANUV- Personen hätten nicht vor Ort sein dürfen

9.12.2020 Wolfsgebiet Schermbeck. Die Zusammenkunft der Mitglieder der AG Wolf im Gahlener BürgerForum und den Wolfsberatern in Gahlen verlief nicht stressfrei. Die Wolfsberater verließen die Wiese ohne den Riss vorschriftsmäßig aufgenommen zu haben.

Dazu schreibt der Pressesprecher Wilhelm Deitermann in einer Stellungnahme, um die unsere Redaktion gebeten hatte:
Die Luchs- und Wolfsberater/-innen in NRW sind als Beauftragte des LANUV tätig (im Sinne des §73 LNatSchG). Teilweise übernehmen sie diese Funktion ehrenamtlich in ihrer Freizeit, teilweise können sie diese Arbeiten in ihrer dienstlichen Tätigkeit (z.B. als Mitarbeitende des Landesbetriebs Wald und Holz NRW) leisten. Sie haben keine hoheitlichen Funktionen, tätigen jedoch wichtige Serviceleistungen für die betroffenen Nutztierhalter bei möglichen Wolfsrissen.

 Der Tierhalter wurde gestern durch das LANUV auf die besonderen Umstände der Dokumentation in der Corona-Pandemie hingewiesen. Der Tierhalter hat zugesagt, diese Bedingungen einhalten zu können. Trotzdem befanden sich Dritte am Ort des Geschehens. Dritte am Ort des Geschehens können nicht nur auf Grund der zu einhaltenden Coronavorschriften problematisch sein. Eine Begehung der Flächen durch Dritte vor Eintreffen der Luchs- und Wolfsberater/-innen kann wertvolle Spuren verwischen. Die Luchs- und Wolfsberater/-innen in NRW können ihre Funktionen daher nur ausüben, wenn vor Ort sichergestellt ist, dass außer dem Tierhalter die betroffenen Flächen nicht durch Dritte betreten werden.

Von den anwesenden Dritten wurde versucht, Fotografien und oder Videos von den beiden Wolfsberatern gegen deren Willen anzufertigen. Hier gilt das Recht am Bild, dass keine Bilder oder Videoaufnahmen gegen den Willen der Betroffenen aufgenommen werden dürfen. All dies führte dazu, dass sich das LANUV dazu entschieden hat, die Dokumentation vor Ort abzubrechen. Diese Situation ist äußerst bedauerlich - vor allem für den betroffenen Tierhalter. Eine mögliche Entschädigung kann so nicht sichergestellt werden.

Es gab in der Vergangenheit bereits mehrere Fälle, in denen die sachgerechte Dokumentation im Sinne der bundesweiten Monitoringvorgaben durch die Anwesenheit von Dritten nicht sicher durchgeführt werden konnte. In solchen Fällen sind die Luchs- und Wolfsberater/-innen in NRW angehalten, die Dokumentation abzubrechen.
Um in Zukunft solche Vorfälle zu verhindern ist es wichtig im Sinne der betroffenen Tierhalterinnen und Tierhalter, dass die Aufnahme von Rissvorfällen
nur durch den betroffenen Tierhalter und nicht weitere interessierte Personen begleitet werden.

Das LANUV ist durchgängig erreichbar, der aktuelle Fall wurde weder bei der LANUV-Zentrale noch bei der Nachrichtenbereitschaftszentrale gemeldet. Für eine zügige Bearbeitung von Nutztierrissen, sollten sich betroffene Tierhalterinnen und Tierhalter werktags an das LANUV unter der Telefonnummer 02361-305-0 wenden.
Außerhalb der Geschäftszeiten und am Wochenende steht die Nachrichtenbereitschaftszentrale des LANUV unter der Telefonnummer 0201-714488
zur Verfügung.

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