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Jahresrückblick des Gahlener BürgerForum Arbeitsgruppe Wolf

25.12.2020 Schermbeck (pd). Erster Antrag auf Entnahme von GW954f bestreitet Einjähriges und was seit dem geschah - ein kleiner 12-Monats-Rückblick

Am 24.12.2019 wurde nach wiederholten Übergriffen durch die Wölfin GW954f der erste Entnahmeantrag als Eilantrag beim Kreis Wesel eingereicht. Nach § 75 VwGO hat man nach drei Monaten das Recht, entsprechende gerichtliche Schritte einzulegen. Nach mehreren Monaten bekam der Geschädigte dann die Möglichkeit zur Stellungnahme, kurz vor dem Zeitpunkt, an dem man als Betroffener den Kreis wegen Untätigkeit hätte verklagen können. Nach weiteren drei Monaten bekam dann der Antragsteller den endgültigen Versagungsbescheid. Herr Czichy vom Kreis Wesel rühmte sich sogar in einem Fernsehinterview, dass man von Seiten des Kreises bewusst alle rechtlichen Möglichkeiten für eine Prüfung ausgeschöpft hätte. Seitdem liegt der Vorgang beim Verwaltungsgericht Düsseldorf.

Ein weiterer Entnahmeantrag ist am 12.10.2020 beim Kreis Wesel eingegangen und wird seitdem anscheinend nach demselben Muster geprüft.

Was muss man denn da (solange) prüfen? Es steht mit den Anträgen immer fest, dass GW954f den empfohlenen Herdenschutz jeweils mehrfach überwunden hatte.

Ein weiterer, dritter Entnahmeantrag lag mehrere Monate unbearbeitet im Ministerium, bevor man den Antragsteller darüber informierte, dass man die falsche Behörde sei und er entsprechend doch einen neuen Antrag stellen soll.

Dass die Betroffenen nicht nur ein Recht auf eine Entscheidung, sondern aufgrund der tragischen Umstände, ihrer persönlichen Betroffenheit und der immanenten Wiederholungsgefahr auch ein Recht auf eine schnelle Prüfung haben, wird nicht berücksichtigt. Da hat ein geschützter Wolf anscheinend mehr Recht auf ein langsames und einseitiges Behördenhandeln als die vom Wolf mehrfach heimgesuchten Tierhalter und ihre Weidetiere auf ein schnelles und faires Verfahren.

Immer, wenn es zu Steigerungen in dem Jagdverhalten von GW954f gab, antwortete die Ministerin, Frau Heinen-Esser: Wir müssen die Situation genauer prüfen.
Im Januar 2020 gab die Ministerin dann doch zu: „Wir haben aber die ganze Zeit als Land NRW gesagt, der kann nicht springen – wurde mir immer von meinen Fachleuten gesagt.“ Vielleicht evaluiert die Ministerin zukünftig, welchen Fachleuten und Wolfsexperten man Glauben schenkt und welchen nicht.

Schön, dass das Land NRW immer mehr Herdenschutzmaßnahmen fördert, aber eben nicht den gesamten Mehraufwand der Tierhalter – denn eins darf man nie vergessen: Die Politik wollte die Wölfe wieder ansiedeln! Dann muss man auch ALLE Kosten übernehmen, die bei den betroffenen Tierhaltern, sei es Hobby oder Beruf, durch das Unwesen der Wölfe anfallen. Das psychische und persönliche Leid kann man im Übrigen nicht entschädigen!

Anfang des Jahres wurden erste Wolfssichtungen eines zweiten Wolfes bekannt. Die Wahrscheinlichkeit einer Verpaarung und entsprechende Nachkommen wurde von den sogenannten Wolfsexperten verneint.
Der Rüde wäre zu spät zur Paarung vor Ort gewesen. Außerdem würde es sich bei dem Rüden um den Bruder von GW954f handeln und inzestuöse Fortpflanzungen seien unwahrscheinlich.
Die sog. Wolfsexperten wurden nun wieder eines Besseren belehrt. Ende des Jahres wissen wir nun auch offiziell, dass GW954f bereits Nachwuchs hat und ihre erlernten Jagdpraktiken jetzt an ihre inzestuösen Nachkommen weitergeben kann.

Dem LANUV sind wir in einem Punkt dankbar: Man hat durch eine eigene Aufnahme endlich das bestätigt, was wir seit langem durch die örtlichen Jäger wussten, wobei diese uns leider häufig nicht erlaubt haben, ihre Foto- und Videoaufnahmen zu veröffentlichen: GW954f hat Nachwuchs!

Ansonsten hat das LANUW mehrfach im vergangenen Jahr gezeigt, auf wessen Seite man ist – zumindest dürfte es außer Frage stehen, auf wessen Seite es nicht steht, nämlich auf der Seite der betroffenen Tierhalter und ihrer Tiere.

Die Mehrzahl der Rissaufnahmen durch die Wolfsberater im Schermbecker Wolfsgebiet lief nicht rund. Entweder wollte man nicht herauskommen oder, wenn man Vorort war, brach man sogar einmal die Untersuchung mit absurden Gründen ab. Gefundene Wolfshaare an Zäunen wurden nicht untersucht (sie liegen im Übrigen immer noch beim Bürgermeister von Schermbeck im Schreibtisch). Rissprotokolle wurden teilweise falsch oder nicht vollständig angefertigt.

 Was war noch?
• Eine Rinderherde brach aus – aber laut LANUW konnte ein Wolf als Auslöser nicht nachgewiesen werden.
• Ein Rotwildrudel querte auf der Flucht vor dem Wolf am helllichten Tag die Bestener Straße und ein Unfall mit Verkehrsteilnehmern konnte glücklicherweise gerade noch abgewendet werden.
• Ein Shetland-Pony wurde gerissen.
• Die ersten fünf Hobby-Tierhalter haben aufgegeben.
• Insgesamt kam es in 2020 zu 21 bestätigten Rissereignissen mit 36 getöteten Tieren. Insgesamt wurden damit 145 Nutztiere in drei Jahren getötet.

Zu jedem Jahresrückblick gehört auch ein Ausblick und der ist leider düster:
Die Landespolitik wird in puncto Wolfsmanagement weiter versagen. GW954f wird noch einmal von ihrem Bruder gedeckt. Der inzestuöse Nachwuchs übernimmt ihre angelernten Jagdtechniken. Weitere Hobbytierhalter werden aufgeben und unsere Kulturlandschaft Niederrhein wird sich weiter verändern.

Aber wir lassen uns gerne positiv überraschen. Da hoffen wir auf die Rechtsprechung. Und in der Weihnachtszeit darf man schließlich auch Wünsche äußern.

 Es wünschen eine friedliche Weihnachtszeit und ein gesundes 2021,  das Gahlener BürgerForum, Arbeitsgruppe Wolf

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