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Frei laufende Hunde stören Nachwuchs der Wildtiere 

6.4.2021 Bricht (geg). Anlieger die in der Nähe des Naturschutzgebietes an der Lippe in Bricht wohnen wünschen sich mehr Rücksichtnahme der Hundebesitzer.

Sie haben in den letzten Jahren vermehrt festgestellt, dass immer mehr Hundebesitzer bei am Sunderfeld in Bricht spazieren gehen. IN den Zeiten der Coronapandemie habe der Besucherstrom, auch aus dem Ruhrgebiet, stark zugenommen.
Obwohl der Bereich an der Lippe Naturschutzgebiet ist, werde das von vielen Hundebesitzern nicht beachtet. Auch in der Brut- & Setzzeit außerhalb des Naturschutzgebietes würden Hunde auf Wiesen frei laufen und schrecken unter anderem die dort lebenden WIldgänse und Rehböcke auf. „Selbst das Spazierengehen mit dem Hund aus dem fahrenden Auto heraus konnten wir beobachten“, so das Paar kopfsch+ttelönd. Auf das Verhalten angesprochen. Zeigten sich viele Hundebesitzer uneinsichtig, unfreundliche Antworten inklusive. Die Schilder für die Naturschutzgebiete würden selten beachtet. Persönliches Ansprechen führt auch nur selten zur Einsicht. Die Gesetze für Hundebesitzer würden einfach schlichtweg ignoriert, beobachten die Brichter immer wieder.
Das Paar aus Bricht meint: “Wenn dies ab und an vorkommen würde, wäre dies wohl zu verkraften. Aber die Masse an Hundebesitzern, die tagtäglich vorbeikommen, ist für uns der Grund öffentlich um Rücksichtnahme zu bitten“. Die Familie hat selbst einen Hund und da dieser nicht besondere erzogen sei, müsste er eben an der Leine laufen, dafür habe er zuhause im Garten seine Freiheiten. Das Ehepaar betont: “Jeder Hund sollte die Möglichkeit haben, sich auszutoben. Allerdings nicht auf Kosten der Wildtiere“.
Hilfe vom Ordnungsamt hätten sie sich erwünscht, allerdings wer dieses nicht zuständig, hätte man ihnen mitgeteilt. Man solle selbst die Leute ansprechen, Hinweisschilder wären ja vorhanden.
Nun wird das Paar selbst Hinweisschilder mit Informationen vom Jagdverband aufstellen, die auf die Brut- & Setzzeit aufmerksam machen sollen und weiterhin versuchen mit den Hundebesitzern zu sprechen.
Im Landeshundegesetz heißt es: Alle Hunde sind so zu halten, zu führen und zu beaufsichtigen, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht
Das Landesnaturshcutzgesetz besagt unter anderem:
Ein allgemeines Betretungsrecht für die freie Landschaft gibt es in NRW nicht. Allerdings dürfen auch private Wege und Pfade, Wirtschaftswege sowie Feldraine, Böschungen, Öd- und Brachflächen und andere landwirtschaftlich nicht genutzte Flächen zum Zwecke der Erholung auf eigene Gefahr betreten werden, sofern keine anderen Rechtsvorschriften gelten. Auf diesen Flächen (und ausschließ-lich dort) dürfen Hunde auch unangeleint ihren Führer begleiten, allerdings ist dabei darauf zu achten, dass während der Setz- und Brutzeiten die dort wild lebenden Tiere nicht gestört werden.
Wer also mit seinem Vierbeiner auf einer frisch gemähten Wiese rennen und toben möchte, darf dies nur mit Einwilligung des Grundstückseigentümers bzw. des Nutzungsberechtigten, der auch bedenken muss, dass dadurch wildlebende Tiere und der Jagdbetrieb nicht beeinträchtigt werden.

 

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