ANZEIGE:
Reihenmittelhaus in bevorzugter Wohnlage von Schermbeck! 

Weiterlesen ...


ANZEIGE:
Wenn aus Reiseträumen Traumreisen werden!

Weiterlesen ...


ANZEIGE:
Die neue Website päsentiert sich im neuen frischen Look

Weiterlesen ...

ANZEIGE
Neue digitale Spendenplattform der Nispa

Weiterlesen ...

Wohnmobilstellplatz lässt den Amtsschimmel ordentlich wiehern

23.7.2021 Gahlen (geg). Der ursprünglich geplante Wohnmobilstellplatz auf dem Gelände des Restaurant/Cafe Holtkamp wird so langsam zur Realsatire.
Worum gehts:
Fredo Holtkamp hatte den Wunsch neben seinem Betrieb auf der Wiese einen Wohnmobilstellplatz für 17 Mobile zu errichten. Er erstellte eine Bauvoranfrage, die nach der positiven Stellungnahme der Gemeinde Schermbeck, im März 2019 vom Kreis Wesel positiv beschieden wurde. Die ersten Finanzierungen der konkreten Planungen durch einen Architekten erfolgten. Auch ein Artenschutzgutachten musste erstellt werden.

Die Tätigkeiten wurden jäh gestoppt, als der Kreis Wesel im November 2019 den Bescheid zurücknahm.
Der Kreis erläuterte damals auf Nachfrage zum Hintergrund des Sinneswandels, dass dieser Platz nicht als Wohnmobilstellplatz, sondern als Campingplatz zu bewerten sei. Die zuständigen Mitarbeiter hatten schlicht vergessen die Anwendbarkeit der Camping- und Wochenendplatzverordnung zu prüfen, so dass im Ergebnis ein fehlerhafter Bescheid erstellt wurde. Was dabei merkwürdig erscheint: Der Antrag auf Errichtung eines Wohnmobilstellplatzes wurde beim Kreis Wesel umdefiniert zum Antrag auf einen Campingplatz, weil Holtkamp, obwohl Restaurant/Cafe- und Hotelbetreiber, ein Privatmann sei. Ein Campingplatz sei aber an dieser Stelle für einen Privatmann nicht möglich.

Holtkamp klagte vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf und verlor. Die Richterin begründete das damit, dass auf dem Titelblatt des Bauantrags hätte stehen müssen. das der Wohnmobilstellplatz zum bestehenden Betrieb gehört. Er solle das nachholen und den Antrag nochmal beim Kreis einreichen. Gesagt- getan. Aber dann wieherte der Amtsschimmel. Denn, obwohl die Formulierung von der Richterin vorgeschlagen wurde, zeigte sich der Fachbereich der Kreisverwaltung, nach einer Bearbeitungszeit von sechs Wochen, nicht einverstanden und lehtne wiederum ab. Dem daraufhin erfolgten Berufungsantrag vor dem Oberwaltungsgericht Münster Ende Mai wurde nicht stattgegeben. Die Begründung lautete hier, so Holtkamp, dass er 30 Prozent der Nutzfläche, die sich lediglich auf die Hotelzimmer bezieht, erweitern kann. Das bedeutet: Zwei Stellplätze sind möglich.

Wenns nicht so traurig wäre, könnte man das auch für einen schlechten Scherz halten. Für Holtkamp ist es unverständlich, dass in diesem Fall sein Betrieb mit Gaststätte und Hotel, in der Bewertung auseinandergerissen werde. Schließlich zahle er ja auch nur für einen Betrieb Steuern. Er ist unglaublich sauer: „Mir braucht niemand mehr etwas von Tourismus- oder Wirtschaftsförderung erzählen“. Und: “Ich habe kein Verständnis dafür, dass unten an der Lippe 50 Parkplätze errichtet werden und hier eine Erweiterung, die auch für den Ort von Bedeutung ist, nicht möglich ist“  Überzeugt sei er, dass es nach Fertigstellung sicher nicht lange dauern werde, bis da Wohnmobilstellplätze errichtet würden.

Durch Zufall erfuhr er nun von einem ähnlich gelagerten Fall in Duisburg. Auch hier hatte eine Familie einen positiven Bescheid einer Bauvoranfrage erhalten und war durch die daraufhin erfolgten Aktivitäten wie Grundstückskauf und Verkauf eines Mietshauses als Sicherheit für die Bank, in eine erhebliche finanzielle Schieflage geraten. Die rechtliche Lage stelle sich dort so dar: „Wenn eine Stadt einen positiven Bauvorbescheid erteilt hat und ihn später wieder zurücknimmt, wird sie schadensersatzpflichtig. Ein solcher Vorbescheid gilt drei Jahre.“
Die Rechtssicherheit dieses Sachverhaltes möchte Fredo Holtkamp nun prüfen. Er zieht in Erwägung den Kreis Wesel gegebenenfalls auf Schadensersatz zu verklagen.

Free Joomla! template by Age Themes

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.