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Kreis Wesel setzt Konzept für Booster-Impfungen um

12.11.2021 Kreis Wesel (pd). Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW hat mit Erlass vom Dienstag, 9. November 2021, festgelegt, dass Auffrischungsimpfungen (sogenannte Booster-Impfungen) nun auch durch die mobilen und festen Imfpangebote der Kreise und kreisfreien Städte erfolgen dürfen. Booster-Impfungen sind für alle Personen möglich, deren Zweitimpfung mindestens sechs Monate her ist. Bei Personen, die mit dem Impfstoff Jansen der Firma Johnson & Johnson geimpft wurden, ist eine Booster-Impfung nach vier Wochen möglich.

Die Koordinierende Covid-Impfeinheit des Kreises Wesel (KoCi) hat ein stufenweises Konzept erarbeitet, um die Inhalte des Erlasses umzusetzen. Ein erster Schritt ist die Einführung von Terminen für Booster-Impfungen an den Impfstellen des Kreises Wesel in Dinslaken, Kamp-Lintfort und Wesel.

Um Wartezeiten und Schlangenbildung in der kalten Jahreszeit zu vermeiden, sind Booster-Impfungen an den Impfstellen ab Montag, 15. November 2021, nur noch mit Termin möglich. Termine können ab sofort unter https://tevis.krzn.de/tevisweb081/ gebucht werden. Zunächst können Termine für die kommenden drei Wochen gebucht werden, weitere werden nach und nach frei geschaltet. Erst- und Zweitimpfungen sind in den Impfstellen bis auf weiteres ohne Termin möglich.

Bei den mobilen Impfangeboten des Kreises Wesel sind sowohl Erst- und Zweit- als auch Booster-Impfungen weiterhin ohne Termin möglich. Alle aktuellen Impfangebote des Kreises Wesel sowie die Öffnungszeiten der Impfstellen sind zu finden unter https://www.kreis-wesel.de/de/themen/impfangebote/.

Darüber hinaus wird die Impfstelle in der Weseler Niederrheinhalle ab Montag, 22. November 2021, an fünf statt bisher an zwei Werktagen geöffnet sein. Über die genauen Öffnungszeiten informiert der Kreis Wesel zeitnah.

Michael Maas, Vorstandsmitglied des Kreises Wesel für den Bereich Gesundheit: „Auch wenn es nun möglich ist, eine Booster-Impfung bei den Impfangeboten des Kreises Wesel zu erhalten, sind die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte nach wie vor die ersten Ansprechpartner für ihre Patienten.“

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