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Erlass zur Umsetzung der Bund-Länder-Beschlüsse liegt noch nicht vor

10.1.2022 Kreis Wesel (pd). Seit Bekanntwerden der Bund-Länder-Beschlüsse zu neuen Quarantäne-Regelungen am Freitag, 7. Januar 2022, erreichen die Kreisverwaltung viele Anrufe von Bürgerinnen und Bürgern mit Fragen zu aktuellen Quarantäne-Regelungen.

„Ich habe für jede Person, die sich derzeit in Quarantäne befindet, großes Verständnis, wenn es jetzt vom Gesundheitsamt des Kreises Wesel eine sofortige Umsetzung der Beschlüsse der Ministerpräsidenten-Konferenz fordert“, so Anne Janssen, Fachdienstleiterin für den Bereich Gesundheit der Kreisverwaltung Wesel. „Allerdings sind hier dem Kreis Wesel die Hände gebunden. Solange uns kein entsprechender Erlass, bzw. keine entsprechende Verordnung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS) vorliegt, gelten die bisherigen Regeln.“

Eine Verkürzung oder Aufhebung der aktuell bestehenden Quarantänen sei, so Janssen weiter, rechtlich nicht zulässig.

Die aktuellen Verordnungen, Allgemeinverfügungen und Erlasse des MAGS zur Corona-Pandemie sind zu finden unter https://www.mags.nrw/coronavirus-rechtlicheregelungen-nrw.

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