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Erste Apotheken ab Dienstag startklar für COVID-19-Impfungen

7.2.2021 Schermbeck (pd/geg). Am kommenden Dienstag, 8. Februar 2022, werden die ersten Apotheken COVID-19-Schutzimpfungen anbieten.
„Wir gehen davon aus, dass die Zahl der impfenden Apotheken sukzessive aufwächst. Eine vierstellige Zahl hat bereits bei ihrer jeweiligen Landesapothekerkammer gemeldet, dass sie die personellen, räumlichen und versicherungstechnischen Voraussetzungen zum Impfen erfüllen. Wir gehen davon aus, dass mehrere hundert Apotheken nächste Woche mit den Impfungen starten“, sagt Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. „Und insgesamt haben mittlerweile gut 6.000 Apothekerinnen und Apotheker die notwendige Schulung absolviert.“ Ob und wann eine Apotheke COVID-19-Schutzimpfungen anbiete, entscheide die Apothekenleitung je nach Entwicklung der Nachfragesituation selbst. „Wenn die STIKO eine weitere Booster-Impfung empfehlen sollte, wird der Bedarf sicher nochmal deutlich steigen,“ so Overwiening.

Die Kilian-Apotheke in Schermbeck wird das Impfen nicht anbieten, berichtet Inhaber Dr. Dirk Teborg: "Zum einen sind zwei meiner Mitarbeiterinnen gesundheitlich vorbelastet zum anderen haben wir die Räumlichkeiten nicht dafür".
So gut wie startklar wäre die Burg Apotheke, aber:"Ich sehe den Bedarf noch nicht", so Inhaberin Ute Hecht-Neuhaus. Die Qualifikation hätten alle Mitarbeiterinnen und Räumlichkeiten sind auch vorhanden. Sobald sich die Situation ändert und die Menschen gezielt nach den Impfungen fragen,  wird auch in der Burg Apotheke geimpft. 

Wer eine Apotheke in der Nähe sucht, die COVID-19-Schutzimpfungen anbietet, findet sie einfach und schnell über das Portal www.mein-apothekenmanager.de, das vom Deutschen Apothekerverband (DAV) betrieben wird. Die Suchfunktion steht ab Dienstag zur Verfügung, und die Daten werden permanent aktualisiert.

Um COVID-19-Impfungen anbieten zu können, müssen Apotheken eine ganze Reihe von Voraussetzungen erfüllen: Eine Fortbildung muss absolviert werden, die auch die Ersthilfe in Notfällen umfasst, besondere Räumlichkeiten müssen eingerichtet und eine Haftpflichtversicherung vorgehalten werden. Das Vorliegen der Voraussetzungen muss an die zuständige Landesapothekerkammer gemeldet werden. Zudem müssen durchgeführte Impfungen tagesaktuell über eine Schnittstelle an die Impf-Surveillance des RKI weitergegeben werden.

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