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Verletzungen eines Shetlandponys in Bottrop-Kirchhellen von Wölfen verursacht

10.2.2022 Wolfsgebiet Schermbeck (pd). Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) bestätigt einen weiteren Wolfsübergriff auf ein Shetlandpony.

Am 12. Januar 2022 wurde in Bottrop-Kirchhellen ein 20 Jahre altes Mini-Shetlandpony durch Bisse verletzt. Genetische Untersuchungen der Abstrichproben durch das Senckenberg Forschungsinstitut in Gelnhausen haben nachgewiesen, dass das Pony von den territorialen Wölfen im Wolfsgebiet Schermbeck verletzt wurde. Eine individuelle Zuordnung zu einzelnen Individuen war nicht möglich. Die Tierhalter wurden informiert, dass sie eine Entschädigung z.B. für die Tierarztkosten bei der Landwirtschaftskammer NRW beantragen können.

In Nordrhein-Westfalen werden über die Förderrichtlinie Wolf des Umweltministeriums auf der gesamten Landesfläche Haus- und Nutztierschäden entschädigt, bei denen der Wolf als Verursacher nachgewiesen wurde. Anträge auf Entschädigungszahlung und auf Förderung von Herdenschutzmaßnahmen sind seit dem 01. Januar 2022 an die Landwirtschaftskammer NRW zu richten.

Herdenschutz für Pferde: Seit dem 1. Januar 2022 können Halterinnen und Halter von Kleinpferden (Stockmaß bis 148 cm), Pferden mit Fohlen und Jungpferden bis zum Alter von maximal drei Jahren, im Streifgebiet des Schermbecker Wolfsrudels, Zuwendungen zum Herdenschutz beantragen. Eine Karte der Förderkulisse und das „Merkblatt für die Errichtung eines Herdenschutzzauns für Pferde gemäß den Förderrichtlinien Wolf“ sind im Wolfsportal unter https://wolf.nrw/ zu finden oder können bei der Servicehotline Herdenschutz der Landwirtschaftskammer angefordert werden.

Fragen zum Herdenschutz, zu Herdenschutzmaßnahmen, aktuellen Fördermöglichkeiten und zum Antragsverfahren können an die zentrale Servicehotline Herdenschutz Tel. 0 29 45 / 98 98 98 bei der Landwirtschaftskammer NRW gerichtet werden. Die Servicehotline Herdenschutz ist von montags bis donnerstags in der Zeit zwischen 8 und 17 Uhr, freitags zwischen 8 und 13 Uhr besetzt. Darüber hinaus können rund um die Uhr Beratungstermine über den Anrufbeantworter der Hotline oder über die Mailadresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! angefragt werden. Bei Bedarf können nach telefonischem Erstkontakt Vor-Ort-Beratungstermine vereinbart werden.

Meldung von Nutztierschäden: Bei Haus- und Nutztierschäden mit Wolfsverdacht ist es wichtig, innerhalb von 24 Stunden eine Probenahme für die genetische Auswertung zu sichern. Betroffene Tierhalterinnen und Tierhaltern sollten sich unmittelbar nach dem Auffinden getöteter Tiere an das Landesumweltamt (LANUV) zu wenden.

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