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Kies- und Sandabbau: Flächenfraß stoppen, aber auch gangbare Alternativen aufzeigen

25.3.2022 Hünxe (pd). Kies- und Sandabbau ist ein Reizthema, bei dem sich Gegner und Befürworter unversöhnlich gegenüberstehen. Elke Langenbrink, Landtagskandidatin der Grünen, will neue, realistische Wege gehen. Sie sagt: „Wer gegen die Ausweitung von Kies- und Sandabbau ist, muss zugleich sagen, woher diese für die Wirtschaft dringend benötigten Baustoffe alternativ kommen sollen.“
Den Abbau verbieten, ohne der Gegenseite praktikable Lösungen anzubieten, ist für Elke Langenbrink zu kurz gedacht. Um dieser Problematik konsequent nachzugehen, besuchte die Landtagskandidatin am vergangenen Freitag (18. März), die HDB Recycling GmbH in Hünxe. Das innovative Baustoffunternehmen verfolgt zwei Ziele, die der Grünen-Politikerin sehr entgegenkommen: Ressourcen schonen und zugleich mineralische Abfälle so aufzubereiten, dass sie Primärrohstoffe in hochwertigen Anwendungen substituieren können.
Bei der HDB Recycling GmbH in Hünxe wird aktuell die größte Recycling-Waschanlage der Welt er-richtet. Mit dem ambitionierten Projekt will das Unternehmen einen echten Meilenstein in Richtung „Ersatz natürlicher Gesteinskörnungen (Sand, Kies) in höherwertigen Anwendung (wie z.B. Beton) durch Rezyklate.“ setzen.
Elke Langenbrink ist sicher: „Recycling kann die Lösung sein. Voraussetzung dafür ist, dass die wie-derverwendeten Materialien die gleichen bautechnischen Eigenschaften haben wie die Primärroh-stoffe. Und sie müssen umweltverträglich sein.“

Martin Krausewitz, Betriebsleiter bei der HDB, zeigte der interessierten Landtagskandidatin bei ihrem mehrstündigen Besuch und einer Führung die Anlage und das Baustellengelände. Bei diesem Anlass erläuterte er: „Derzeit werden noch Millionen Tonnen an Bauschutt aus dem Abriss von Bauwerken und insbesondere an Boden mit Steinen nicht hochwertig recycelt, sondern meist nur minderwertig verwertet. Bestenfalls nutzt sie der Straßenbau, oft gehen die Materialien nur in Verfüllungen“. Das geschieht, obwohl Bau-Sand mancherorts schon ein knappes Gut ist und der weitere Abbau extrem strittig. So wurden 2018 von 73,3 Mio. t Recyclingbaustoffe lediglich 2,7 Mio. t als sogenanntes „Rezyklat“ in Beton eingesetzt.

Eine wichtige Voraussetzung, um mehr der anfallenden Masse wiederverwerten zu können, ist eine Trennung der Materialien bereits beim Rückbau oder Abriss. Für Martin Krausewitz ist ein solches Vorgehen nicht immer einfach zu bewerkstelligen, er hält es jedoch für machbar. Elke Langenbrink will ihn darin jetzt tatkräftig unterstützten und führt aus: „So, wie wir bereits selbstverständlich Altpapier, Glas und Wertstoffe in unseren privaten Haushalten trennen, muss das auch hier geschehen.“ Und tatsächlich ist ein solches Vorgehen bereits im Landeskreislaufwirtschaftsgesetz in NRW vorgeschrieben. Die Grüne spinnt so den Faden auch weiter und hakt nach, wie umfassend die Einhaltung dieser Vorschriften von den örtlich zuständigen Abfallwirtschaftsbehörden wohl kontrollierbar wäre. Dies zu klären, ist ihr nächstes Ansinnen. Denn so, wie jeder private Haushalt Gebühren für Restmüll zu entrichten hat, sollten auch Steuern erhoben werden für das, was gewerbliche Betriebe an Deponien anliefern. Ein solcher Ansatz könnte die Motivation zur Wiederverwertung statt Entsorgung deutlich steigern.

Bündnis90/Die Grünen wollen NRW zu einer Modellregion für das Ende der „Wegwerfgesellschaft“ umfunktionieren. Ein weiteres Ziel der Partei und von Elke Langenbrink ist, bei innovativen Recyc-lingunternehmen neue Industriejobs in einer modernen Kreislaufwirtschaft zu schaffen.

Fakten:
Hauptanwendungsbereich von Recycling-Baustoffen
Straßen-und Wegebau
Lärm- und Sichtschutzwallbau
Depoiebau
Tiefbau
Quelle:Monitoring-Bericht des Kreislaufwirtschaftsträgers Bau (KWTB)

DIN 4226-100 Rezyklierte Gesteinskörnungen für Beton
Richtlinie des Ausschusses für Stahlbeton (DAfStb): Beton nach DIN EN 206 und
DIN 1045-2 mit rezyklierten Gesteinskörnungen nach DIN EN 12620
Quelle: recyclingbaustoffe.de (Bundesvereinigung-Recyclingbaustoffe e.V.)

(Hinweis: in den technischen Lieferbedingungen Gestein „TL Gestein“ ist klar festgeschrieben, dass für Rezyklate die gleichen technischen Eigenschaften wie für Naturgesteine gelten)

Kreislaufwirtschhaftsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeskreislaufwirtschaftsesetz-LKrWG)
LKrWG §2a (Fn32)
Quelle recht.nrw.de

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