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Auch die BfB fragt: Was passiert nun mit den Abwassergebühren?

20.5.2022 Schermbeck (pd). Seit langem gibt es immer wieder Streit um die Berechnung der Abwassergebühren in NRW. Jetzt hat das Oberverwaltungsgericht ein Urteil gesprochen und dem Kläger Recht gegeben und bestätigt, dass die Berechnung jahrelang aufgrund einer falschen Grundlage durchgeführt wurden. 

Wie sieht das in Schermbeck aus. Die Unabhängige Wählergemeinschaft "BFb" möchte es wissen und fragt beim Bürgermeister an.

 Antrag zu den Kalkulationen für die Erhebung von Abwassergebühren
Bezug: Urteil des OVG Münster vom 17.05.22

Guten Tag Herr Rexforth,

mit großem Interesse habe ich das Urteil des OVG Münster (AZ 9 A 1019/20) vom 17.05.22 zur Kenntnis genommen. Seit sehr vielen Jahren oder sogar Jahrzehnten kritisiere ich immer wieder die in den Abwassergebührenkalkulationen eingeflossenen kalkulatorischen Zinsen. Als ein Bei-spiel (siehe Sitzungsprotokoll) füge ich den HFA vom 11.10.17 an:

„Nach eigenen Berechnungen sieht Herr Roth für die kommunalen Verbindlichkeiten eine durchschnittliche Zinslast von ca. 4,5 %. In der Gebührenkalkulation würde jedoch ein kalkula-torischer Zins von 6,2 % berücksichtigt, was zu einer zweifelhaften Gebührenmehrbelastung des Bürgers führe. Herr Rexforth betont, dass der von der Verwaltung in der Gebührenkalkulation veranschlagte kalkulatorische Zins rechtlich zulässig sei. Zudem gelte der Einnahmegrundsatz „Gebühren vor Steuern“ und Hochzinsphasen müssten bei der Festlegung dieses Zinssatzes be-rücksichtigt werden“.

Als einziges Ausschussmitglied habe ich damals gegen diese Gebührenkalkulation gestimmt.

In dem vorstehenden Rechtsverfahren ging die Stadt bei den kalkulatorischen Zinsen vom Durchschnitt der vergangenen 50 Jahre aus. Das OVG dagegen sieht nur einen Zeitraum von zehn Jahren zur Durchschnittsberechnung als begründbar an. So kamen die Richter nicht auf einen Zinssatz von 6,52 % wie ihn die Stadt Oer-Erkenschwick errechnet hatte, sondern nur noch auf einen Satz von 2,42 %.

Inwieweit wird zukünftig dieses Urteil bei der Kalkulation von Abwassergebühren in der Ge-meinde Schermbeck berücksichtigt? Mit welchen Rückzahlungen wegen der überhöhten Abwas-sergebühren in den letzten Jahren rechnet die Schermbecker Verwaltung?

 

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