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GrünenFraktion: Nein zum Städtebaulichen Entwicklungskonzept

17.6.2022 Schermbeck (pd). Die Grüne Fraktion Schermbeck wird dem städtebaulichen Entwicklungskonzept (TOP 13 der Ratssitzung am 22.06.2022) nicht zustimmen.
Das unter TOP 13 der Ratssitzung vom 22.06.2022 vorgelegte städtebauliche Entwick-lungskonzept ist in dieser Form für die Fraktion von B.90/Die Grünen nicht zustimmungsfähig.

1.
Da stellt sich zunächst die Frage der Finanzierbarkeit der beabsichtigten Maßnahmen und Projekte. Wir erinnern an die Mahnung des Kämmerers in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 8.06.2022, der echten Sparwillen für das Jahr 2023 einforderte. Ähnliches findet sich auch im Bericht der Wirtschaftsprüfer zum Jahresabschluss 2021.
Statt die noch nicht beschlossenen Projekte und Maßnahmen auf den Prüfstand zu stellen, sollen wir in der Ratssitzung am 22.06.weitere – zumindest innerhalb eines Rahmenkonzepts - beschließen.
Die Umsetzung der in Arbeit befindlichen Förderprojekte wird, auch nach Aussage der Wirtschaftsprüfer, nur mit deutlichen Steuererhöhungen zu erreichen sein. Eine Umset-zung des Entwicklungskonzepts führt zu einem weiteren erheblichen steuerlichen Mehraufwand, der den Bürgern die Luft zum Atmen nimmt. Allein für Planungen und Wettbewerbe ergibt sich hier (vorläufig) ein Eigenanteil von 218.100 €.

2.
In sich ist das Entwicklungskonzept nicht immer schlüssig:

• 2.1 Archiv
Im Kapitel 2 der Projektsteckbriefe und Immobilienentwicklung findet sich unter 2.1 „Archiv“ eine Projektbeschreibung, die in der Formulierung an den Vorschlag eines Kommunalen Bildungszentrums (Nutzung durch VHS und örtliche Vereine) erinnert. Die Errichtung eines Kommunalen Bildungszentrums ist aber durch Ratsbürgerentscheid vom 27.07.2020 im Zusammenhang mit einem Grundschulneubau abgelehnt worden.

• 2.3 Turnhalle
Die unter Punkt 2.3 angeführte Bestandsturnhalle GGS wurde bereits in der Ratssitzung vom 9.10.2019 als abgängig erkannt. Mit dem Beschluss zur Standortentscheidung wurde auch der Neubau einer Turnhalle am Standort GGS beschlossen. Alle Turnhallen der Gemeinde sind seit jeher auch für die Vereine geöffnet. Das kann kein Entwicklungsziel sein.

• 2.4 Dreifachsporthalle an der Gesamtschule Erler Straße
Die Entwicklung der Dreifachsporthalle an der Gesamtschule Erler Straße unter Punkt 2.4 zu einer allgemeinen Versammlungsstätte wurde bereits in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 8.06.2022 angesprochen. Hier allerdings mit dem deutlichen Hinweis, dass ohne erhebliche Förderung eine Umsetzung nicht möglich ist.

• 2.8 Entwicklung Quartier Am Mühlenpark
Der ehemalige ev. Friedhof (Wäldchen am Hallenbad) soll unseres Erachtens nach vor allem als Frischluftschneise erhalten bleiben.

• 2.13 Grunderwerb Mühlenbach
Beim Grunderwerb Mühlenbach (Kapitel2.13) erwarten wir neben den erheblichen Kosten für den Erwerb weitere erhebliche Kosten für den Pflegemehraufwand sowie eine deutliche Beeinträchtigung der Wasservogelpopulation bei Öffnung der Halbinsel für Publikum.

• 3.1 Sanierung und Neugestaltung Mittelstraße
Bei den Projektsteckbriefen 3 Verkehr und Freiraum sehen wir in dem Kapitel 3.1 eine deutliche Vorwegnahme der Entscheidung zum Verkehrskonzept und somit auch eine Ausgrenzung der betroffenen Bürger und Bürgerinnen und Gewerbe-treibenden. Die Öffnung der Marellenkämpe (3.3) ist bis heute strittig und sollte mit der Zustimmung zu diesem Konzept nicht vorweggenommen werden.
Letzteres verwundert umso mehr, als im Kapitel 3.15 unter der Überschrift „Weitere Verkehrsprojekte“ eine punktuelle Kappung von Straßenverbindungen als Handlungsziel angeführt wird.
Auch die „scheinbare“ Aufwertung der Straßen Schienebergstege/Kapellenweg (3.2) sollte mit der Zustimmung zu diesem Konzept nicht vorweggenommen werden.
Zudem sind die Begrifflichkeiten zu klären, was im Rahmen des Konzeptes einer-seits unter „Anwohner“ und anderseits „Anlieger“ zu verstehen ist.

• 3.4 „Neugestaltung“ der St.-Ludgerus
Verwunderlich ist für uns auch unter Punkt 3.4 die „Neugestaltung der St. -Ludgerus Kirche“ mit der Projektbeschreibung „Gestalterische Integration in den Ortskern“. Wir sind der Ansicht, dass die Kirche weder dies noch eine „Aufwertung als nördlichen Eingangsbereich“ braucht. Zum Thema „Knoten Erler Straße“ halten wir eine Anfrage an den Straßenbaulastträger, hier Straßen NRW, vor jeder weiteren Planung für unerlässlich, um zu erfahren, was er zulassen wird.

• 3.6 Parkplatzumgestaltung
Weiterhin finden wir im Entwicklungskonzept keine Aussage dazu, inwieweit die nachzuweisenden KFZ-Stellplätze für Rathaus, soziokulturelles Zentrum und Caritas-Sozialstation berücksichtigt werden.

• 3.9 Wegmarke Altschermbeck
Bei der Wegmarke Altschermbeck Punkt 3.9 soll der Beschluss dazu unmittelbar nach der Beschließung des Entwicklungskonzeptes erfolgen. Einer solchen Investition, verbunden mit dem zu erwartenden Pflegemehraufwand, erteilen wir schon bei der Entscheidung über das Entwicklungskonzept eine Absage. Hier wären Maßnahmen zum Erhalt unserer Ansicht nach völlig ausreichend. Wir verweisen dabei auf unser Eingangsstatement zur finanziellen Situation der Gemeinde.

• 3.13 Maßnahme Mühlenbach
Einerseits ist Renaturierung des Mühlenbaches angestrebt, im Entwicklungskon-zept ist jedoch eine verstärkte Zugänglichkeit beabsichtigt. Dieser Gedanke widerspricht jedoch einer Renaturierung und in vielen Fällen auch dem Artenschutz.

3.
Für alle Projekte des grünen Ringes soll auf Grundlage des Bauhofkonzeptes ein Finanzierungs- und Personalentwicklungskonzept erarbeitet werden. Das gehört zwingend zu diesem Handlungskonzept hinzu, um weitere finanzielle Aufwendungen im Bereich der Grünflächenpflege abzuschätzen.

4.
Bei dem Tempo, mit dem Projekte in Schermbeck umgesetzt werden, reden wir bei den im Entwicklungskonzept aufgelisteten Einzelprojekten über einen Zeitraum von ca. 20 Jahren. Solange im Voraus wollen wir die nachfolgenden Räte nicht binden.


Ulrike Trick
(Fraktionssprecherin)

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