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Bürgermeister Martin Tesing stellt Haushaltsplanentwurf vor- Sparen aber auch investieren

Sehr geehrte Damen und Herren des Rates,
sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
sehr geehrte Vorstandskollegen, Kolleginnen und Kollegen aus dem Rathaus,
sehr geehrte Vertreter der Presse,
nur noch wenige Tage trennen uns vom Jahresende. Die Uhr für das Jahr 2022 ist fast abgelaufen und ich möchte so kurz vor Weihnachten zunächst einen Blick zurück werfen, bevor ich Ihnen dann unseren Haushaltsplanentwurf für das neue Haushaltsjahr 2023 vorstelle.
Zurück blicken möchte ich nicht etwa auf städtebauliche Planungen und Projekte in Erle und Raesfeld.
Nein, ich möchte den Blick auf das weltpolitische Ereignis richten, das aktuell und künftig auch Auswirkungen auf unser Gemeindeleben haben wird:
Der unsägliche russische Angriffskrieg auf die Ukraine. Dieser Krieg hat uns von einer zur anderen Sekunde gezeigt, wie verwundbar unser so sicher geglaubtes Miteinander in Europa ist.
Die Ukrainerinnen und Ukrainer leiden direkt und extrem unter den Folgen der russischen Angriffe.
Wir sind Gott sei Dank nur mittelbar betroffen. Immer mehr Menschen suchen Schutz und Zuflucht auch in Raesfeld. Die Energiekrise verbunden mit einer seit Jahren nicht mehr erlebten Inflation trifft auch die Gemeinde Raesfeld mit voller Wucht.
Wir werden uns auf veränderte Bedingungen einstellen müssen – wirtschaftlich aber auch privat.
Warum sage ich das?
Wir werden ein Umdenken benötigen.
Wir sollten vor allem nachhaltiger handeln.
Um es bildlich auszudrücken: Wir sollten künftig nicht mehr Holz fällen, als jeweils nachwachsen kann.
Mit Blick auf unsere Haushaltswirtschaft bedeutet dies, dass wir das Diktum der Schuldenfreiheit, das ja seit nunmehr 30 Jahren sinnbildlich für das Handeln der Raesfelder Kommunalpolitik steht, vor dem Hintergrund der Verantwortung, die wir für unsere Nachfolgegenerationen tragen, auch künftig hochhalten sollten.
Deshalb meine Bitte: Verlieren Sie bei Ihren Anträgen zum Haushaltsplan dieses Ziel nicht aus den Augen. Ihre Kindeskinder werden es Ihnen danken!
Im Sinne der Nachhaltigkeit und der Generationengerechtigkeit müssen wir insbesondere den Klimaschutz mehr in den Mittelpunkt unserer Arbeit stellen. So sollte beispielsweise der jetzt von Bund und Land angeschobene Beschleunigungsprozess zur Umstellung von fossilen Energien hin zu den erneuerbaren Energien von uns aktiv unterstützt werden.
Mit unserem Diktum der Schuldenfreiheit und dem jetzt angestoßenen Prozess zur Entwicklung des Klimaschutzkonzeptes wollen wir uns jetzt auf diesen Weg begeben. Die Möglichkeiten der Gemeinde Raesfeld zur Umsetzung des Klimaschutzes sollten jedoch nicht überbewertet werden. Hier ist vielmehr jede und jeder Einzelne gefordert, seinen persönlichen Beitrag zu leisten.
An dieser Stelle möchte ich aber auch nicht unerwähnt lassen, dass die Corona- und die Flüchtlingskrise in den vergangenen zwei Jahren uns als Gemeinde personell stark gefordert haben. Leider ist daher unser Beitrag als Gemeinde zum Klimaschutz kleiner ausgefallen, als wir es uns erwünscht haben.
Jetzt aber zu den konkreten Zahlen des Haushaltsplanes 2023.
Wie Sie sich vielleicht vorstellen können, war die Haushaltsplanung für das Jahr 2023 wegen der vielen Unabwägbarkeiten eine besondere Herausforderung. Deshalb haben wir den Haushaltsplanentwurf erst jetzt, also in der letzten Sitzung des Jahres, eingebracht, um Ihnen ein möglichst realistisches Zahlenwerk präsentieren zu können.
Bei der Aufstellung und Fortschreibung der Ergebnis- und Finanzplanung haben wir, wie es auch die Kommunale Haushalts-Verordnung vorschreibt, die erst am 22. November 2022 vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen vorgegebenen Orientierungsdaten als Basisdaten berücksichtigt.
Herangezogen haben wir ebenso die Ergebnisse aus der Herbst-Schätzung 2022 des Arbeitskreises Steuerschätzung, auf die sich die Orientierungsdaten im Wesentlichen auch stützen.
Den geplanten Landeszuweisungen liegen die Daten aus der 1. Modellrechnung zum Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) zugrunde.
Im Bereich der Aufwendungen haben wir mangels anderweitiger Datengrundlage regelmäßig mit leichten Steigerungen im Bereich von 1-2 Prozent gerechnet. Diese Annahme steht damit im Widerspruch zur aktuellen Inflationsrate, die derzeit bei rd. 10 % liegt. Wir vertreten jedoch die Auffassung, dass diese hohe Inflationsrate praktisch ausschließlich Folge des Ukraine-Krieges und der daraus resultierenden Energie- und Rohstoffkrise ist. Eine fortdauernde Inflationsrate in dieser Größenordnung wird es sicherlich nicht über den gesamten Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung geben. Insbesondere da die Europäische Zentralbank immer eine Zielmarke von bis zu 2 % Inflation ausgibt. Sie ist derzeit bestrebt, diese Zielmarke möglichst schnell wieder zu erreichen.
Bei Sachverhalten, bei denen die örtlichen Verhältnisse von den allgemeinen Annahmen abweichen, haben wir eine individuelle Kalkulation der Haushaltsansätze vorgenommen.
An dieser Stelle seien exemplarisch die Aufwendungen für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen sowie für die Unterhaltung des Infrastrukturvermögens genannt. In diesen Bereichen werden die notwendigen Maßnahmen regelmäßig in einem mehrjährigen Plan festgelegt. Anhand der zu erwartenden Kosten werden dann die jährlichen Haushaltsansätze geplant. Aber auch die Bewirtschaftungskosten, wozu insbesondere auch die Energiekosten zählen, sind aufgrund der aktuellen Besonderheiten in diesem Bereich nicht pauschal mit 1-2 % erhöht worden, sondern anhand der neuen Energiepreise ermittelt worden.
Im Gegensatz dazu sind gerade bei regelmäßig wiederkehrenden Aufgaben und Aufwendungen Kostensteigerungen von 1-2 Prozent eingerechnet worden. Bei der Ermittlung der Personalaufwendungen für 2022 haben wir alle bereits bekannten personellen Veränderungen sowie Beförderungen und Höhergruppierungen berücksichtigt. Tarifliche Gehaltssteigerungen sind im Planungsjahr mit 4 % und in den Jahren der mittelfristigen Finanzplanung mit jeweils 1 Prozent einkalkuliert worden. Bei den Sozialtransfers sind die örtlichen Verhältnisse und Besonderheiten bei der Planung der Haushaltsansätze als Grundlage von uns angenommen worden.
Im Ergebnis planen wir im nächsten Jahr mit Gesamtaufwendungen in Höhe von 27.074.100 €. Damit steigen die Aufwendungen um rund 2,6 Mio. € gegenüber dem Planansatz 2022. Diesen stehen Erträgen in Höhe von insgesamt 26.137.600 € gegenüber und liegen damit um circa 2,35 Mio. € über den Gesamterträgen aus dem Planansatz für dieses Jahr.

Im Ergebnis erwarten wir damit ein Minus in Höhe von 936.500 €.
Aufgrund unserer soliden Haushaltssituation sind wir allerdings in der Lage, dieses negative Jahresergebnis über eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage, dem sog. Sparstrumpf der Gemeinde Raesfeld, auszugleichen.

Als Zwischenergebnis kann ich daher festhalten, dass unser Haushalt trotz der negativen Wirtschaftsprognosen für das kommende Jahr auch im nächsten Jahr fiktiv ausgeglichen sein wird.
Das besondere Augenmerk liegt in diesem Jahr neben den Klimaschutzaktivitäten bei den Investitionen.

Mit Blick auf die Gesamthöhe der Investitionen mit insgesamt rund 13,6 Mio. Euro könnte man in diesem Jahr auch von einem Investitionshaushalt sprechen. Damit wenden wir im Prinzip jeden zweiten Euro für Investitionen auf. Dies ist, und dies möchte ich ausdrücklich betonen, der höchste Wert in der Geschichte der Gemeinde Raesfeld.
Mit Blick auf die Art der Investition möchte ich darauf hinweisen, dass diese mit einem Betrag in Höhe von 4,5 Mio. Euro für die Erschließung der beiden Gewerbegebiete in Erle-Ost und in Raesfeld-Süd als Kapitalanlage ausgestaltet ist, denn diese Summe wird über die Umlegung der Erschließungskosten und über die Gewerbesteuereinnahmen in den kommenden Jahren wieder im Gemeindehaushalt zurückfließen.
An dieser Stelle möchte ich Sie noch einmal auf die Gewerbegebietsentwicklung der vergangenen Jahre in Raesfeld hinweisen. Hatten wir bis zum Jahr 2019 in Raesfeld und Erle noch insgesamt eine Fläche von 53 Hektar für unsere Gewerbebetriebe ausgewiesen, werden wir künftig durch das bereits erschlossene Gewerbegebiet Raesfeld-Nord mit 5,8 Hektar, der Erschließung der Gewerbegebiete in Raesfeld-Süd mit 6 Hektar und in Erle-Ost mit weiteren 7,8 Hektar sowie der noch in der Bauleitplanung befindlichen sog. Schmeing-Fläche mit 1,6 Hektar dann insgesamt 74,2 Hektar Gewerbeflächen ausgewiesen haben. Damit haben wir unseren Bestand an Gewerbeflächen in 4 Jahren um 40 % erweitert. Diese enorme Erweiterung des Gewerbeflächenangebotes bringt für die Gemeinde insbesondere die Chancen auf wohnortnahe Arbeitsplätze sowie auf zusätzliche Gewerbesteuereinnahmen, die mit Blick auf die zu erwartenden Kosten des Klimaschutzes auch dringend benötigt werden.
Mit anderen Worten: die in den vergangenen Jahren vorgenommenen Gewerbegebietsausweisungen waren meiner Meinung nach die wichtigste Investition in die Zukunft der Gemeinde.

Neben dieser weitaus größten Investition, die unser Bauamt im kommenden Jahr intensiv beschäftigen wird, sind insbesondere Investitionen für den Ausbau der Julia-Koppers-Schule in Höhe von 860 Tausend Euro, der Bau von Unterkünften für Flüchtlinge in Höhe von 2 Mio. Euro, die Dacherneuerung am Schlossturm in Höhe von 236 Tausend Euro und der klimafreundliche Umbau des Parkplatzes am Rathaus in Höhe von 461 Tausend Euro zu nennen.
Ein besonderes Augenmerk soll der Feuerwehr gelten. Nachdem in diesem Jahr der HLF 20 zum Preis von 452 Tausend Euro angeschafft worden ist, soll im kommenden Jahr das Feuerwehrgerätehaus in Erle mit Haushaltsmitteln in Höhe von 880 Tausend Euro an- und umgebaut werden, eine Verpflichtungsermächtigung für die Beschaffung eines weiteren HLF 20 in Höhe von 460 T € und für ein Feuerwehrgerätewagen Logistik in Höhe von 290 Tausend Euro ausgesprochen werden. Darüber hinaus soll auf dem Feuerwehrgerätehaus in Raesfeld im kommenden Jahr eine Photovoltaikanlage mit Kosten in Höhe von 90 Tausend Euro errichtet werden, so dass im Ergebnis insgesamt eine Summe von rund 2,17 Mio. Euro in unsere Feuerwehr investiert wird. Mit Blick auf die Bedeutung die unsere Feuerwehr in unserem Ort zukommt, ist dies eine sehr gute Investition und ich möchte diese Gelegenheit nutzen, mich an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich für die hervorragende Arbeit bedanken, die unsere Feuerwehr Tag für Tag für uns alle leistet.
Ein weiterer Kostenblock bereitet mir dagegen mehr Sorgen. Es ist die Kreis- und Jugendamtsumlage.

Diese soll sich im kommenden Jahr um sage und schreibe 1,15 Mio. Euro auf insgesamt dann 8,55 Mio. Euro erhöhen. Wir haben in den letzten Wochen und Monaten über unsere Bürgermeisterkonferenz deshalb einen intensiven Dialog mit dem Kreis Borken geführt. Es besteht Einigkeit unter den Bürgermeisterinnen und Bürgermeister des Kreises darin, dass dieser Kostenspirale in den kommenden Jahre etwas entgegen gesetzt werden muss, denn die jetzt ausgewiesenen Mehrkosten sind nicht einmaliger Natur sondern belasten unseren Haushalt dauerhaft und nachhaltig. Und nicht nur dies: so hat der LWL, der als Umlageverband mitverantwortlich für die Erhöhung der Kreisumlage ist, schon heute weitere massive Erhöhungen für die kommenden Jahre angekündigt.
Mit Blick auf die Gesamtsumme in Höhe von 8,55 Mio. Euro die wir im kommenden Jahr an den Kreis Borken überweisen müssen und diese fast ein Drittel unseres Gesamtetats ausmachen, ist diese Entwicklung besorgniserregend. Zusammen mit den weiteren Transferzahlungen in Höhe von insgesamt 11.754.800 Euro werden uns im kommenden Jahr damit insgesamt 43,42 % unserer Gesamtausgaben fremdbestimmt unserer Verfügungsgewalt entzogen.
In diesem Zusammenhang sollten wir uns, und diesen Apell möchte ich auch ausdrücklich an die Adresse unserer Kreistagsmitglieder richten, vielleicht einmal daran zurückerinnern, welche Aufgaben der Kreis Borken originär hat. So ist der Kreis Borken neben seiner Aufgabe als untere staatliche Verwaltungsbehörde insbesondere nur für Aufgaben der Gemeinden zuständig, die sie aufgrund ihrer Gemeindegröße nicht alleine schultern können. Beispiele hierfür sind das Jugendamt oder das Bauordnungsamt.
Die Gemeinden sind also der Kreis und nicht umgekehrt!
Insofern bin ich in diesem Zusammenhang dankbar für die Bürgeranfrage aus der letzten Woche, die Herr Büsken eben beantwortet hat. Hier geht es unter anderem um die Frage nach der Aufgabenabgrenzung zwischen Gemeinden und dem Kreis, die, wenn sie nicht sauber erfolgt, zu einer zusätzlichen Kostenbelastung für die Gemeinde führt.
Kommen wir zu den Erträgen.
Die Summe aller ordentlichen Erträge im Haushaltsjahr 2023 beläuft sich auf 25.603.500 Euro. Damit liegen diese rd. 830.000 Euro über den Gesamterträgen des Jahres 2021 und rd. 2,17 Mio. Euro über den geplanten Erträgen des Jahres 2022. Die Mehrerträge an dieser Stelle resultieren im Wesentlichen daraus, dass im Vergleich zum Haushaltsjahr 2022 die Steuern und Abgaben wieder mit positiven Steigerungsraten kalkuliert worden sind. Allein hier sind Mehrerträge von rd. 1,75 Mio. Euro einkalkuliert worden. Die übrigen Ertragsarten, mit Ausnahme der Kostenerstattungen, erhöhen sich gegenüber dem Vorjahr dagegen nur leicht.
Steuern
Bei der Planung des Haushaltsansatzes für die Gewerbesteuer ist das Steuersoll des Jahres 2022 als Berechnungsgrundlage herangezogen worden. Bezüglich der Steigerungsraten für die mittelfristige Finanzplanung haben wir die Orientierungsdaten des Landes NRW berücksichtigt. Dort wird mit Steigerungsraten zwischen 4,2 % und 6,9 % für das Planungsjahr bzw. für den Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung gerechnet. Aufgrund der örtlichen Entwicklung der Gewerbesteuer haben wir die Steigerungsraten aus den Orientierungsdaten in voller Höhe bei der Haushaltsplanung umgesetzt. Hierdurch erhöht sich der Planansatz für die Gewerbesteuer gegenüber 2022 um 610.000 Euro. Die Senkung des Hebesatzes bei der Gewerbesteuer um 2 Prozentpunkte auf 416 % ist dabei schon berücksichtigt. Im Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung wird mit weiter steigenden Gewerbesteuererträgen kalkuliert.
Im Bereich der Grundsteuer A und B liegen die Steigerungsraten lediglich bei 1,1 Prozentpunkte. Die Erhöhung der Planansätze resultiert insgesamt aus verschiedenen Faktoren. Zum einen aus der Anwendung der Steigerungsraten, zum anderen aus der Berücksichtigung der neuen fiktiven Hebesätze, sowie bei der Grundsteuer B aus zusätzlichen bebauten Grundstücken.
Die Grafik zeigt den Anteil der einzelnen Steuerarten am Gesamtsteueraufkommen in Höhe von rund 16,5 Mio. Euro.

Beiträge
Mit Blick auf das erwartete Gebühren- und Beitragsaufkommen zeigt sich ein differenziertes Bild.
Neben den Straßenreinigungsgebühren müssen auch die Schmutzwasserbeseitigungsgebühren angehoben werden. Die Niederschlagswasserbeseitigungs- und Gewässerunterhaltungsgebühren können unverändert bleiben. Dagegen können die Abfallbeseitigungsgebühren sogar noch einmal leicht gesenkt werden. Die aktuelle Kostensituation sowie Gebührenüberschüsse aus Vorjahren ermöglichen diesen Schritt. Mittelfristig ist aber auch hier wieder mit steigenden Gebühren zu rechnen.
Im interkommunalen Vergleich steht die Gemeinde mit ihren Beitrags- und Gebührensätzen nach wie vor gut da.

So liegt die Gemeinde Raesfeld beim aktuellen Ranking des Bundes der Steuerzahler bei den Abwassergebühren für den 4 Personen Musterhaushalt mit durchschnittlichen Kosten von 348 € landesweit an dritter Stelle. Während die durchschnittlichen Kosten im Kreis Borken 541,71 € betragen liegen sie landesweit sogar bei durchschnittlich 737,09 €.

Mit Blick auf die Abfallgebühren für einen 4 Personen-Musterhaushalt belegt die Gemeinde Raesfeld mit 136,80 Euro den 8 Platz von den 396 Kommunen in Nordrhein-Westfalen. Zum Vergleich liegt der landesweite Durchschnittspreis hier bei 210,21 Euro.
Ein Blick auf die kürzlich in der Dorstener Zeitung erschienenen Tabelle mit den Steuersätzen aus der Stadt Dorsten und Umgebung zeigt noch einmal aus anderer Perspektive die zum Teil großen Unterschiede zwischen der Gemeinde Raesfeld und den südlich angrenzenden Städten und Gemeinden.

Wie bereits erwähnt, haben wir uns in Raesfeld in der Vergangenheit immer an die vom Land NRW vorgegebenen fiktiven Hebesätze orientiert und liegen mit Blick auf die Tabelle mit dieser vor Jahren getroffenen fiskalpolitischen Grundsatzentscheidung damit offenbar zum Teil erheblich unter den Sätzen dieser Vergleichskommunen.
Denn hiernach liegt beispielsweise der Steuersatz für die Grundsteuer A im Durchschnitt der 10 aufgeführten Kommunen bei 360, während er in Raesfeld selbst unter Berücksichtigung des Aufschlages für den Wirtschaftswegebau in Höhe von 60 Punkten jetzt bei 314 Punkten liegt.
Noch größer ist die Abweichung bei der Grundsteuer B. Während wir einen Satz von 493 % erheben wollen, liegt er im Durchschnitt dieser Vergleichskommunen bei 707 %.
Bei der Gewerbesteuer soll der neue Steuersatz bei 416 % liegen. Bei den Vergleichskommunen durchschnittlich bei 489 %.
Für die Haltung eines Hundes zahlt der Raesfelder Steuerzahler oder Steuerzahlerin 48 Euro, während die Steuerkosten in den Vergleichskommunen bei durchschnittlich 102 Euro liegen.
Kurzum: die Steuer- und Abgabenlast in der Gemeinde Raesfeld kann jeden Vergleich in Nordrhein-Westfalen standhalten. Darauf können wir stolz sein und das darf dann an dieser Stelle auch einmal gesagt werden.

Finanzplan
Sorge bereitet mir der Blick auf die Entwicklung unsere liquiden Mittel – also auf unseren Kassenbestand.

Für das Haushaltsjahr 2023 rechnen wir nämlich mit einer Änderung des Finanzmittelbestandes von rund – 7,5 Mio. Euro. Bereits bei unseren Planungen für dieses Haushaltsjahr 2022 überstiegen die Auszahlungen die Einzahlungen insgesamt um rd. 5,3 Mio. Euro. Seit dem Haushaltsjahr 2021 ist dieses Defizit jedoch nicht nur ausschließlich auf die jeweilige Investitionstätigkeit der Gemeinde zurückzuführen, sondern vielmehr auch auf ein negatives Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit (2021: - 455.700 Euro und 2022: - 926.500 Euro). Das bedeutet, dass schon die laufenden Auszahlungen des Haushaltsjahres nicht durch die laufenden Einzahlungen gedeckt werden können und bereits für die laufende Verwaltungstätigkeit auf die Reserven der Gemeinde zurückgegriffen werden muss. Dies gilt auch für den Haushaltsplan 2023. Der negative Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit erhöht sich sogar nochmal auf 1.299.200 Euro.
Wie ich Ihnen in der letzten Ratssitzung im Rahmen der Vorstellung des Entwurfs für den Jahresabschluss aber bereits mitgeteilt hatte, hat sich das Jahresergebnis 2021 erfreulicherweise gegenüber der Haushaltsplanung jedoch deutlich verbessert. Der im Haushalt geplante negative Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit hat sich in einen Überschuss in Höhe von 4.247.482,45 Euro verwandelt. Verantwortlich hierfür sind deutlich höhere Erträge (insbesondere Gewerbesteuer und Gemeindeanteile an der Einkommensteuer) sowie erhebliche Minderaufwendungen (insbesondere bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen). Zwar ist der Saldo aus Investitionstätigkeit negativ geblieben, mit – 660.630,19 Euro jedoch deutlich niedriger als im Rahmen der Haushaltsplanung angenommen. Dort war noch von einem negativen Saldo von 4.634.600 Euro ausgegangen worden.
Auch für das laufende Haushaltsjahr 2022 kann ich Ihnen mitteilen, dass der geplante Finanzmittelfehlbetrag deutlich geringer ausfallen wird als im Rahmen der Haushaltsplanung angenommen.
Unter Berücksichtigung des aktuellen Bestandes an liquiden Mitteln kann der für 2023 geplante Finanzmittelfehlbetrag von 7.546.900 Euro noch aus Eigenmitteln gedeckt werden. Dies ist u.a. dadurch möglich, dass im Rahmen der Haushaltsbewirtschaftung 2022 wieder mit deutlich höheren Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (insbesondere im Bereich Gewerbesteuer) sowie mit enormen Einsparungen bei den Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit als auch bei den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit zu rechnen ist. Gerade im Bereich der Gebäudeunterhaltung konnten verschiedene Maßnahmen nicht wie geplant durchgeführt werden. Hierfür waren Lieferengpässe beim Material als auch Personalengpässe verantwortlich. Im Bereich der Investitionstätigkeit mussten gerade die Erschließungsinvestitionen für die Gewerbegebiete verschoben werden, weil die baurechtlichen Voraussetzungen nicht rechtzeitig geschaffen werden konnten. Diese Maßnahmen sind daher auf das Haushaltsjahr 2023 übertragen und die benötigten Haushaltsmittel neu veranschlagt worden.
Auf eine Kreditaufnahme kann insofern im Haushaltsjahr 2023 noch verzichtet werden, weil wir am Ende des kommenden Jahres noch mit einem Kassenbestand von 1,5 Mio. € rechnen. Für den Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung kann dies aber nicht mehr gänzlich ausgeschlossen werden.
Und damit schließt sich der Kreis zum Schluss meiner Rede als ich zu Beginn auf die Bedeutung des Diktums der Schuldenfreiheit für die Gemeinde Raesfeld hingewiesen habe.
Die Gemeinde Raesfeld bleibt auch nach 30 Jahren trotz enormer Investitionen in die Zukunft auch im kommenden Jahr schuldenfrei!

 Abschließend möchte ich meine Rede nicht schließen, ohne ein Wort des Dankes zu sagen.
Einen Dank an unserem Leiter der Finanzabteilung, Herrn Thomas Greving, und dem gesamten Team der Verwaltung für die geleistete Arbeit der letzten Wochen. Nur durch die Ableistung vieler Überstunden konnte dieser Haushaltsplanentwurf und die Kurzfassung, die Ihnen in diesem Jahr übrigens erstmalig ausschließlich in digitaler Form vorliegen, trotz schwieriger Randbedingungen noch in diesem Jahr erstellt werden.
Mein Dank gilt auch Ihnen, sehr verehrte Damen und Herren des Rates. Danke ich für Ihre geleistete ehrenamtliche Arbeit!

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