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Schutzkonzept zur Prävention sexualisierter Gewalt erstellt und mit der Umsetzung begonnen

14.6.2023 Schermbeck (pd). Die Evangelischen Kirchengemeinde Schermbeck hat ein Schutzkonzept zur Prävention sexualisierte Gewalt erstellt und hat mit der Umsetzung begonnen.
Nach dem Anfang 2021 in Kraft getretenen Kirchengesetz handelt es sich bei einer Verhaltensweise um sexualisierte Gewalt, „wenn ein unerwünschtes sexuell bestimmtes Verhalten bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betroffenen Person verletzt wird. Sexualisierte Gewalt kann verbal, nonverbal, durch Aufforderung oder durch Tätlichkeiten geschehen. Sie kann auch in Form des Unterlassens geschehen, wenn die Täterin oder der Täter für deren Abwendung einzustehen hat.“
@https://www2.ekir.de/beitrag/praeventions-netzwerk-gegen-sexualisierte-gewalt/
„Die Kirche muss ein Schutzraum sein. Sie trägt eine besondere Verantwortung für den Schutz vor sexualisierter Gewalt. Dieses müssen gerade wir als Kirchengemeinde sicherstellen.“ betont Pfarrer Daniel Wiegmann. Er beschreibt diese Aufgabe als eine Herausforderung für jede Kirchengemeinde. „Wir mussten erst lernen, das schwierige und auch belastende Thema zuzulassen und unsere Sprachfähigkeit über sexualisierte Gewalt zu finden.“, so Pfarrer Wiegmann.
Das „Kirchengesetz der Evangelischen Kirche im Rheinland zum Schutz vor sexualisierter Gewalt“ vom 1. Januar 2021 verpflichtet alle Kirchengemeinden zur Erstellung eines Schutzkonzeptes. Dieses ist nun für die Kirchengemeinde Schermbeck fertiggestellt.
Es beschreibt, wie und bei welchen Kontaktstellen Verdachtsfällen von sexualisierter Gewalt ohne Hemmschwellen gemeldet werden können. Es soll MitarbeiterInnen und möglichen Betroffenen eine Hilfestellung bieten und eine rasche und objektive Bearbeitung von Verdachtsfällen sicherstellen.
Ein präventiver Kernpunkt des Schutzkonzeptes ist die Sensibilisierung der haupt- und ehrenamtlichen MitarbeiterInnen. Im Bereich der Jugendarbeit wurden die Schulungen bereits weitgehend durchgeführt.
Sexualisierte Gewalt ist nicht auf Kinder und Jugendliche beschränkt, sondern umfasst alle schutzbedürftigen Personen. Im Konzept wurde herausgearbeitet, in welchen ehrenamtlichen Funktionen Kontakte zu schutzbedürftigen Personen bestehen. Diese EhrenamtlerInnen in diesen Funktionen wurden gebeten, polizeiliche Führungszeugnisse vorzulegen. Presbyter Andreas Buschmann bedankte sich für alle bereits eingereichten Führungszeugnisse und betonte, dass mit der Aufforderung zur Vorlage von Führungszeugnissen kein persönliches Misstrauen ausgedrückt wird, sondern dass dieses rechtlich erforderlich sei. Auch alle Mitglieder des Presbyteriums haben freiwillig Führungszeugnisse vorgelegt.
Im zweiten Halbjahr dieses Jahres werden mit Unterstützung des Kirchenkreises Wesel in Schermbeck Schulungen für die ehrenamtlich Mitarbeitenden angeboten.
Wichtig ist Pfarrer Wiegmann der Hinweis, dass das Thema „Schutz vor sexualisierter Gewalt“ eine Daueraufgabe ist. Das Konzept und seine Maßnahmen werden daher jährlich im Presbyterium überprüft und bei Bedarf angepasst.
Das Schutzkonzept ist im Gemeindebüro erhältlich und ist auch auf der Homepage www.kirche-schermbeck.de veröffentlicht.

 

 

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