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Kreistag verabschiedet Resolution zur Unterstützung der Vereine und Verbände der freien Wohlfahrtspflege

10.12.2023 Kreis Wesel (pd). In der letzten Sitzung des Kreistags des Kreises Wesel am Donnerstag, 7. Dezember 2023, haben die Kreistagsmitglieder eine Resolution zur Unterstützung der Vereine und Verbände der freien Wohlfahrtspflege verabschiedet. Hintergrund ist, dass die AG Wohlfahrt auf die Situation der freien Wohlfahrtspflege in Deutschland und speziell im Kreis Wesel aufmerksam gemacht hat. Sie fordert die örtlichen Mitglieder des Bundestags auf, die in den bisherigen Haushaltsplänen der Bundesregierung geplanten Kürzungen im sozialen Bereich zurückzunehmen.

 Die Resolution im Wortlaut:
Der Kreistag hat beschlossen:
Der Kreistag beschließt, folgende Resolution an die Bundesregierung, die Landesregierung NRW sowie die örtlich zuständigen Bundestags- und Landtagsabgeordneten zu richten:
Resolution
Im Kreis Wesel gibt es durch die Zusammenarbeit mit den Trägern der Freien Wohlfahrtspflege eine soziale Infrastruktur, die es zu erhalten gilt und die an den notwendigen Stellen weiterentwickelt werden muss. Ausdrücklich schätzen wir, der Kreistag des Kreises Wesel, diese für das Zusammenleben der Menschen essentielle Arbeit.

Diese seit vielen Jahren bestehende soziale Infrastruktur steht aus unterschiedlichen Gründen (inflationsbedingte Steigerungen der Kosten sowie die berechtigten Tarifsteigerungen für die Beschäftigten, verstärkter Bedarf an sozialer Unterstützung/Beratung durch die vielfältigen Krisen der Zeit) unter Druck und ist teilweise sogar in ihrer Existenz gefährdet.

Auf Grund der schwierigen finanziellen Situation der kommunalen Familie sieht sich der Kreis Wesel nicht in der Lage, die durch die geplanten Kürzungen durch Bund und Land entstehenden Fehlbeträge bei den Wohlfahrtsverbänden aus eigenen Mitteln auszugleichen.

Der Kreisausschuss und der Kreistag schließen sich aus den vorgenannten Gründen den Positionen aus dem Schreiben der AG der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege im Kreis Wesel vom 05.09.2023 an und fordern die Bundesregierung auf, die genannten Kürzungen, die letztlich nur zu Lasten der kommunalen Haushalte gehen, nicht umzusetzen.

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