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Stellungnahme zur Beschlussvorlage 00109/2018 der Gemeinde Schermbeck

1.10.2018 Schermbeck (pd). Wahrung von kommunalen Belangen gegenüber den Betreibern von Deponien in Schermbeck-Gahlen und im unmittelbar angrenzenden Hünxe-Gartrop


hier: Resolution des Rates der Gemeinde Schermbeck

Schermbeck-Gahlen, 30. September 2018

Das Gahlener BürgerForum unterstützt die Beschlussvorlage in vollem Umfang!
Wir möchten jedoch folgende Ergänzungen bezogen auf die wiederverfüllte Tongrube Mühlenberg anregen und die Schermbecker Fraktionen bitten, diese bei ihren anstehenden Beratungen zu berücksichtigen und in die Resolution einzuarbeiten:

Vorschlag:
Der Rat beschließt die folgende Resolution:
1. Der Kreis Wesel wird aufgefordert, die wiederverfüllte Tongrube Mühlenberg auf mögliche andere Giftstoffe als Ölpellets flächendeckend von einem neutralen Gutachter untersuchen zu lassen.
2. Der Kreis Wesel wird aufgefordert, die Dichtigkeit der Tongrube von einem neutralen Gutachter untersuchen zu lassen.
3. Der Kreis Wesel wird aufgefordert, Schadensersatzansprüche gegen mögliche Störer/Verantwortliche, insbesondere gegen die Ruhr Öl GmbH, für das Einbringen von illegalem Abfall in die wiederverfüllte Tongrube zu prüfen und durchzusetzen.
4. Der Kreis Wesel wird aufgefordert, die von der Firma Nottenkämper hinterlegte bzw. noch vorhandene Sicherheitsleistung für sog. „Ewigkeitskosten“ bezogen auf die wiederverfüllte Tongrube Mühlenberg in Höhe von derzeit DM 321.268 (umgerechnet ca. EUR 160.000) auf EUR 10 Mio. zu erhöhen.

Begründung:
zu 1.
In dem sog. ahu-Gutachten wird auf Seite 33 auf hohe Kupfer-, Cadmium- und Zink-Konzentrationen Bezug genommen, die jedoch nachweislich nichts mit den Ölpellets zu tun haben:
„Überschreitungen liegen in allen Proben bei den Einzelstoffen Kohlenwasserstoffe, BTEX (mit Ausnahme von B2-15), PAK, Blei, Cadmium (mit Ausnahme von EP5), Kupfer und Zink vor. Am auffälligsten sind hierbei die KW-Gehalte, die mit 44.000 bis 340.000 mg/kg erheblich höher ausfallen als bei den übrigen Proben (max. 4.000 mg/kg). Vereinzelte Erhöhungen liegen für Chrom (B37) und Nickel (B2-24) vor. Außerdem fällt der mit 26,6 g/kg sehr hohe Eisen-Gehalt in EP5 auf.“

Das ahu-Gutachten führt auf Seite 17 zudem aus: „API (2014) beschreiben für November 2012 (vgl. Tab. 4) in allen Schächten eine Erhöhung der Kohlenwasserstoffgehalte. Diese sind aber laut API (2014) wahrscheinlich nicht auf die Ölpellets zurückzuführen, da das Sickerwasser auch in den Bereichen ohne Pellet-Wahrscheinlichkeit auffällig ist.“

Der staatsanwaltliche Gutachter Herr Borchardt führt auf Seite 29 seines Gutachtens aus, dass die theoretischen Abhandlungen zur Sickerwasserprognose innerhalb des ahu-Gutachtens nicht ausreichen, „da das Gesamtgeschehen in der Tongrube durch die Bohrungen und die bisher praktizierten Untersuchungen nicht umfassend abgedeckt wird. Es handelt sich bei den Betrachtungen
um punktuelle Erkenntnisse, die je nach weiterer Untersuchungssituation in der Tongrube weitere differierende Ergebnisse bringen können.“

zu 2.
Das ahu-Gutachten geht auf Seite 21 auf die Homogenität der Ratinger Tonschicht ein und kommt zu dem Ergebnis: „Sie sind nach Düllmann (1991) weitgehend homogen.“

Das ahu-Gutachten kommt auf Seite 5o bei der Untersuchung der Sohldichtigkeit ferner zu folgendem Ergebnis: „Die allgemeinen Anforderungen an eine Barriere sind danach i.W. [Anm. d.h. „im Wesentlichen“] eingehalten.“

Das sind keine beruhigenden Aussagen, zumal der Gutachter, Herr Lieser, auf der Veranstaltung des Landrats vom 19.09. nicht erklären konnte, was „im Wesentlichen“ bedeutet.

zu 3.
Auf der Veranstaltung des Landrats vom 19.09. kam deutlich zum Ausdruck, dass man nicht gegen potentielle Störer (Verhaltens- oder Zustandsstörer) im Rahmen einer Störungsbeseitigung vorgehen möchte. Dies ist umso unverständlicher, als die Justiziarin ehrlicherweise auf der Veranstaltung des Landrats ausgeführt hatte, dass notfalls der Steuerzahler (d.h. auch die Kreisgemeinden - über entsprechende Rücklagen - im Umlageverfahren) für die Beseitigung aufkommen müsse.
Abfallrechtlich ist auch der Erzeuger bis zur endgültigen Beseitigung für seinen Abfall verantwortlich und muss entsprechende Entsorgungskosten tragen. Das wäre bezogen auf die Ölpellets die Ruhr Öl GmbH bzw. die BP.

zu 4.
Auf der Veranstaltung des Landrats vom 19.09. antwortete der Kreis Wesel durch Herrn Fastring, dass man derzeit keine Veranlassung sehe, die Sicherheitsleistung zu erhöhen, da es der Fa. Nottenkämper zur Zeit finanziell gut gehe und man davon ausgeht, dass es auch noch langfristig so bleibt.
Eine Sicherheitsleistung zu erhöhen, wenn es dem Unternehmen finanziell schlecht geht, macht aber keinen Sinn. Sinn und Zweck einer Sicherheitsleistung sollten bekannt sein. Von daher sollte sie sich mindestens (ähnlich wie bei der Deponie von Nottenkämper) auf EUR 10 Mio. belaufen.

DieVorlage des Rates finden Sie heri. TOP 15
https://ris.schermbeck.de/tops/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZUVtzUlh4hi8SCsawJBFGYc

 

Hamlet Schöpgens           Matthias Rittmann
Bruchmühlenweg 56        Pannackerstr. 6
46514 Schermbeck         46514 Schermbeck

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