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Steuerbüro Schraven &Partner informiert: Überbrückungshilfen verlängert

PR Artikel
3.11.2020 Schermbeck/Essen. Seit Juni 2020 gewährt die Bundesregierung Selbstständigen, die durch die Corona-Krise ihre Geschäftstätigkeit ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen mussten, finanzielle Überbrückungshilfen.

Ursprünglich war das Unterstützungsprogramm nur bis August 2020 geplant. Doch die anhaltende Corona-Pandemie erforderte eine Verlängerung. Phase 2 des Hilfsprogramms ist zunächst bis Dezember 2020 befristet.

Erleichterte Voraussetzungen
Für die Inanspruchnahme von Hilfen nach der Phase zwei wurden die Voraussetzungen und Bedingungen im Vergleich zur Phase eins gelockert. Vor allem wurden die Grenzen für die erlittenen Umsatzeinbußen herabgesenkt und sowohl die Fördersätze als auch die Förderhöchstbeträge nach oben angepasst. Weggefallen sind auch die KMU-Deckelungsbeträge für Kleinunternehmer.

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