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BürgerForum Gahlen:Die Karten im Umwelt- und Justizskandal neu gemischt

29.4.2020 Gahlen (pd) Antwort der Bezirksregierung Düsseldorf auf die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Landrat Dr. Ansgar Müller und neues Spiel – neues Glück vor dem LG Bochum


Nach acht Monaten hat das Gahlener BürgerForum endlich eine Antwort von der Bezirksregierung Düsseldorf auf die Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde gegen den Landrat und den Kreis Wesel erhalten. Warum man für die anderthalb Seiten Antwort, die letztlich nur die damalige Stellungnahme des Landrats wiederholt, so lange warten musste, erschließt sich nicht – zumal auch nicht auf alle Vorwürfe eingegangen wurde.
Bewahrheitet sich hier der allgemeine juristische Grundsatz bezüglich Beschwerden: Sie sind form-, frist- und fruchtlos?

Da passt auch die intransparente Unterstützung der Bezirksregierung bei den disziplinarischen Ermittlungen gegen einen Kreismitarbeiter im Zuge der Bestechungsvorwürfe im Ölpelletsskandal ins Bild. Schon die gegenseitige thematische Verstrickung wirft Fragen auf: Für die Tongrube bei Nottenkämper ist der Kreis Aufsichtsbehörde; bei der Deponie von Nottenkämper die Bezirksregierung, die wiederum Aufsichtsbehörde des Kreises ist. Und bei der Abwicklung des Umweltskandals saßen bereits alle Behörden in einem Boot. Da wird es wohl keiner zum Kentern bringen wollen.

Aber die Bochumer Justiz (Landgericht und Staatsanwaltschaft) hat Schiffbruch erlitten. Der BGH hat der Revision des ehemaligen Nottenkämper Prokuristen in wesentlichen Teilen stattgegeben und das Strafverfahren an das Landgericht zur Neuverhandlung zurückverwiesen. Sein Handeln war keine Untreue zulasten von Nottenkämper. Gibt es einen Umkehrschluss?

Zumindest werden die Karten im Umwelt- und Justizskandal jetzt wieder neu gemischt. Die Verfahren gegen die mutmaßlichen Täter wurden vor einiger Zeit voneinander getrennt. Jetzt besteht die Hoffnung, dass die Staatsanwaltschaft und das Landgericht nicht – wie bisher – nur die Lieferkette anklagt, sondern darüber hinaus in Frage kommende Beteiligte. Die Ermittlungen gegen BP-Mitarbeiter scheinen seit fast zwei Jahren immer noch zu laufen. Diese wurden nach dem Auftauchen der sog. „Taskforce“-Ordner und der unterschiedlichen Produktblätter für die Ölpellets einen Tag vor der Strafanzeige der Schermbecker Grünen offiziell eingeleitet.

Eventuell wird jetzt endlich die Justiz auch der Frage nachgehen, wie die zigtausend Tonnen hochgiftiger,
krebserregender und erbgutverändernder Giftmüll ohne jegliches Auffallen bei Kontrollen in eine zur Wiederverfüllung vorgesehenen Tongrube landen konnten.

 

Das Schreiben der Bezirksregierung Düsseldorf

Dienst-und Fachaufsichtsbeschwerde gegenden Landrat des Kreises Wesel,Herrn Dr. Ansgar Müller
Sehr geehrter Herr Schöpgens,
sehr geehrter Herr Rittmann,
sehr geehrter Herr Dr. Steinkühler,
in Ihrer Beschwerde vom 30.08.2019 gegen den Landrat des Kreises Wesel, Dr. Ansgar Müller kritisieren Sie einige Aussagen des Landrates bezüglich des Umgangs mit Bestechlichkeitsvorwürfen gegen einen Mitarbeiter des Kreises Wesel im Rahmen von Presseinterviews mit der Rheinischen Post und der NRZ.

Hinsichtlich der Durchführung der Ermittlungen im Disziplinarverfahren durch eine Mitarbeiterin in meinem Hause ist auszuführen, dass gemäß § 79 Abs. 1 Landesdisziplinargesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (LDG NRW) zunächst der Landrat als Dienstvorgesetzter für die Ent-scheidungen im Disziplinarverfahren gegen einen Mitarbeiter zuständig ist.

Demnach ist ihm,unabhängig durch wen die Ermittlungen durchge-führt wurden, der entsprechende Bericht vorzulegen, da dieser als Entscheidungsgrundlage dient. Eine aufsichtliche Kontrolle durch mein Haus im disziplinarrechtlichen Verfahren ist in jedem Fall dadurch gewährleistet, dass die höhere dienstvorgesetzte Stelle nach Maßgabe der Vorschriften in §§ 32 ff. LDG NRW stets über die getroffene Entscheidung zu unterrichten ist und ggf. eine abweichende Entscheidung treffen bzw. die Befugnis des Landrates als nachgeordnete dienstvorgesetzte Stelle an sich ziehen kann.

Ein Interessenkonflikt ist nicht anzunehmen, da die mit der Durchführung der Ermittlungen beauftragte Mitarbeiterin keine anderen Auf-gaben in Bezug auf den Kreis Wesel wahrzunehmen hat.Soweit die Äußerung des Landrates kritisiert wird, wonach der betroffene Mitarbeiter von seinen Aufgaben als Vorgesetzter der für die Kontrol-le des betroffenen Unternehmens zuständigen Mitarbeiter entbunden wurde, sehe ich hierin kein Fehlverhalten.

Die Aussage des Landrates, dass der Mitarbeiter „sowieso nicht selbst geprüft“ habe, betraf laut der Stellungnahme des Kreises Wesel allein die Darstellung der Aufgabenverteilung für den maßgeblichen Zeitpunkt.Die von Ihnen angeführte Nähe der zu überwachenden Tongrube zum Wohnort des Mitarbeiters kann ohne weitere Anhaltspunkte kein ausreichendes Indiz für eine Korruptionsgefährdung sein und kann für sich betrachtet noch keine Befangenheit begründen, die zum Ausschluss eines Mitarbeiters von seiner dienstlichen Zuständigkeit Veranlassung gibt.

Auch der von Ihnen darüber hinaus vorgetragene Umstand, dass der Mitarbeiter ein bebautes Grundstück vom Eigentümer der Tongrube in direkter Nachbarschaft erworben habe, führt zu keiner anderen Ein-schätzung; auch nicht hinsichtlich des von Ihnen monierten 4-Augen-Prinzips. Zu den von Ihnen geäußerten fachaufsichtlichen Fragen möchte ich auf das Gutachten, das derzeit im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur-und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalendurch das Ing.-Büro Kerth & Lampe erstellt wird, verweisen.

Das Gahlener BürgerForum ist Mitglied der begleitenden Arbeitsgruppe. Insofern gehe ich davon aus, dass Ihre Fragen zu möglichen Wechselwirkungen abgelagerter Stoffe -wie auch zu allen übrigen fachlichen Themen -dort hinreichend berücksichtigt wurden und geklärt werden können  Die Erstellung des neuen Gutachtens unter Beteiligung der begleitenden Arbeitsgruppe istbereits erfolgreich in konstruktiver Atmosphäre, in der alle relevanten Fragestellungen eingebracht werden konnten, angelau-fen. Ich bitte Sie daher um Verständnis, dass ich zu diesem Zeitpunkt in diesen Prozess nicht weiter eingreifen und zunächst die Ergebnisse ab-warten möcht

 

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