ANZEIGE:
Reihenmittelhaus in bevorzugter Wohnlage von Schermbeck! 

 

Weiterlesen ...


ANZEIGE:
Begleitete Tanzania Gruppenreise ab / bis Schermbeck

Weiterlesen ...


ANZEIGE:
Die neue Website päsentiert sich im neuen frischen Look

Weiterlesen ...

ANZEIGE
Immobilien -  Center der Niederrheinischen Sparkasse RheinLippe

Weiterlesen ...

Ölpelletskandal: Keine Notwendigkeit für Sofortmaßnahmen zur Gefahrenabwehr

29.9.2021 Gahlen (pd). Die Kreisverwaltung Wesel informierte am Dienstag, 28. September 2021, im Rahmen einer Veranstaltung gemeinsam mit dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MULNV), Vertretern der Gemeinden Hünxe und Schermbeck sowie der Kreistagsfraktionen über die aktuell laufenden Untersuchungen zur Gefährdungsabschätzung für den Mühlenberg. Das ebenfalls eingeladene Gahlener Bürgerforum war nicht vertreten.

Der vom Kreis Wesel beauftragte Gutachter Dr. Michael Kerth ordnete in seinem Vortrag die bisher ausgeführten Untersuchungen und deren Ergebnisse ein. Die chemische Untersuchung der Gasphase im Verfüllkörper konnte bisher keine Substanzen feststellen, die auf die Ölpellets zurückzuführen wären. Außerdem liegen die aktuellen Sickerwasserstände in den Sammelschächten und Messstellen generell deutlich tiefer als die Sohle der Randgräben. Das bestätigen auch die Befunde in den Baggerschürfen. Ein Übertritt von Sickerwasser in die Randgräben kann derzeit also ausgeschlossen werden. Eine mit nachteiligen Folgen verbundene Zwischenabdichtung im Verfüllkörper wurde nicht im befürchteten Ausmaß festgestellt, so dass auch hier vorsichtige Entwarnung gegeben werden kann. Dr. Kerth hob hervor: Aus den Ergebnissen der laufenden Untersuchungen ergibt sich bisher keine Notwendigkeit für Sofortmaßnahmen zur Gefahrenabwehr.

Zum Hintergrund:
Zwischen 2010 und 2013 kam es zu einer illegalen Einlagerung von Ölpellets in der Verfüllung der Tonabgrabung Mühlenberg. Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW (MULNV) hatte im Zuge der Prüfung davon ausgehender Gefahren ein Gutachten in Auftrag gegeben. Im daraus resultierenden Abschlussbericht zur Evaluierung vorliegender Daten, Ergebnisse und Entscheidungen wurde die Notwendigkeit weiterer Untersuchungen zur Gefährdungsabschätzung und Vorbereitung von eventuellen Sanierungsarbeiten festgestellt. Im Anschluss daran hat eine Koordinierungsgruppe unter Leitung des MULNV die hierzu erforderlichen Arbeitsschritte abgestimmt.

Im Juli dieses Jahres hatten der Kreis Wesel und die Firma Nottenkämper als Betreiberin der Abgrabung und Verfüllung Mühlenberg einen öffentlich-rechtlichen Vertrag abgeschlossen. Der Betreiber hat sich damit verpflichtet, die nach vorliegendem Gutachten notwendigen Untersuchungsmaßnahmen zur Gefährdungsabschätzung durchzuführen und eine Machbarkeitsstudie für eine gegebenenfalls erforderliche Sanierung der Abgrabung zu erstellen. Der öffentlich-rechtliche Vertrag bietet dem Kreis Wesel große Sicherheit für die Kostenträgerschaft des Ordnungspflichtigen.

Ein Bericht zu den bisher ausgeführten Arbeiten wurde zwischenzeitlich auf der Internetseite des Kreises Wesel unter https://www.kreis-wesel.de/de/themen/muehlenberg-schermbeck-huenxe-illegale-entsorgung-von-oelpelletts/&r1=10+Umsetzung+erg%C3%A4nzendes+Gutachten+MULNV veröffentlicht.

Free Joomla! template by Age Themes

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.