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Gahlener wollen keine Bio-Legehennenanlage

16.6.2017 Gahlen (geg). Ein Widerstand aus derzeit schon 21 Einwohner und Eigenheimbesitzer Gahlens formiert scih derzeit gegen die Legehennenanlage in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft.

, Sie sprechen sich entschieden gegen die geplante Errichtung und den Betrieb einer Bio-Legehennenanlage für 14.900 Legehennen, südsüdöstlich des Gahlener Ortskerns, aus.
„Es ist unserer Ansicht nach zu befürchten, dass die Lebensqualität der Einwohner Gahlens durch die Emissionen, also sowohl Geruchs- also auch Lärmbelästigungen, die eine solche Anlage verursacht, erheblich leidet“, sagt Wolfgang Grabosch, der betroffene Bürger zu einer Zusammenkunft eingeladen hatte und über die erste Resonanz Gleichgesinnter erstaunt war. „Damit habe ich nicht gerechnet“, sagte er erfreut.
Ein solcher Betrieb werde dem gewünschten Charakter des Dorfes als Anziehungspunkt für den Tourismus nicht gerecht, sagen die Betroffenen unter anderem. Schließlich handele es sich nicht um die bekannte landwirtschaftliche Nutzung, wie sie in der Umgebung Gahlens seit jeher anzutreffen ist, sondern, wenngleich auch mit dem Etikett „Bio“ versehen, um eine industriell betriebene Massentierhaltung.
Die Anwohner sind sich sicher: Das Erscheinungsbild des Ortes, das in den letzten 20 Jahren unter dem Motto „Unser Dorf soll schöner werden“ teils mühsam erarbeitet wurde, würde durch die Anlage erheblich beschädigt. Alleine schon das Stallgebäude wird aufgrund seiner Abmessungen weithin wahrnehmbar sein. Auch hat auf dem, der geplanten Anlage anliegenden, Halswickshof der Gahlener Heimatverein einen Veranstaltungsraum, die „Olle Schuer“ geschaffen, der dann wohl kaum noch nutzbar sein dürfte, so wird vermutet.
Die betroffenen Bürger befürchten, dass die Lebensqualität der Einwohner Gahlens durch die Emissionen, also sowohl Geruchs- also auch Lärmbelästigungen, die eine solche Anlage verursacht, erheblich leidet.
Während dieses ersten Treffens sind bei der Durcharbeitung des vorliegenden Gutachtens einige Fragen aufgekommen:
- Nach unserem Erkenntnisstand befindet sich die geplante Anlage in einem Wasserschutzgebiet. Warum enthält die Bauvoranfrage keine Stellungnahme der unteren Wasserschutzbehörde in Wesel?
-Warum wird der Naturpark Hohe Mark, in dem der Betrieb errichtet werden würde, im Gutachten nicht berücksichtigt?
- Gehört die Kirchstr. insgesamt nicht bereits zum Dorf? Es ist zu klären, ob die baurechtliche Festlegung, gemäß derer sich die Häuser Kirchstr. 160-170 im sog. „Aussenbereich“ befinden, einer rechtlichen Überprüfung standhält. Schließlich würden für den baurechtlichen „Innenbereich“ niedrigere Emissions-Grenzwerte gelten.
Trotz der vielen offenen Fragen gelang es bei dem ersten Treffen am Dienstagabend, konkrete Ziele zu formulieren. Eines davon lautet: „Wir werden in kürzester Zeit alle Gahlener und Gahlenerinnen über dieses geplante Bauvorhaben informieren. Dies wird über Informationsblätter und Unterschriftensammlungen geschehen. Ebenso werden wir online informieren“, berichtet Wolfgang Grabosch. Und:“Wir sind der Meinung, die Sehenswürdigkeiten von Gahlen sollen auch in Zukunft Dorfkirche, Mühlrad und Mühlenteich bleiben und nicht 14.900 Legehennnen. Dafür werden wir kämpfen. Wir planen daher, unter Einbeziehung des BUND, die vorliegende Bauvoranfrage zumindest prüfen zu lassen. Weiterhin ist beabsichtigt, anhand einer Unterschriftensammlung die Einwohner Gahlens mit dem Thema zu konfrontieren, und damit eine möglichst breite Unterstützung für weitere Maßnahmen zu gewinnen.“
Hier nochmal die Daten des Bauvorhabens:
- Legehennenanlage für 14.900 Hennen, bestehend aus einem Stallgebäude 90x22m, 8m hoch, der zugehörigen Auslauffläche von ca. 6 ha ( 60.000 qm) und einer Kotlagerhalle.
- Entfernung zum nächstgelegenen Wohnhaus, Siedlung südöstlich von Gahlen, lt. Gutachten mind. 230m.
Anmerkung der Bürger: Wird die Bauzeichnung herangezogen, ist eher von ca. 180m auszugehen. ( Die Bauzeichnung weist eine andere Gebäudeposition aus, als im Gutachten berücksichtigt) - Die Anlagen befinden sich in Sichtweite des Gahlener Ortskerns, die Entfernung z.B. zum Spielplatz, nähe Volksbank, beträgt gerade einmal ca. 650m. Berücksichtigt werden von Amts wegen anscheinend ausschließlich die Stallgebäude, der Auslauf ist noch wesentlich näher an den umliegenden Gebäuden und auch am Ortskern gelegen. Der mind. Abstand zum nächsten Gebäude der o.g. Siedlung beträgt unter 100m.
- Augenscheinlich ist Wohnraum auf dem Halswickshof vermietet. Dieser Aspekt wird im vorliegenden Gutachten nicht berücksichtigt, ebenso wenig die Vermietung einer KFZ-Halle und der Veranstaltungshalle des Heimatvereins.

 

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