ANZEIGE:
Reihenmittelhaus in bevorzugter Wohnlage von Schermbeck! 

 

Weiterlesen ...


ANZEIGE:
Begleitete Tanzania Gruppenreise ab / bis Schermbeck

Weiterlesen ...


ANZEIGE:
Die neue Website päsentiert sich im neuen frischen Look

Weiterlesen ...

ANZEIGE
Immobilien -  Center der Niederrheinischen Sparkasse RheinLippe

Weiterlesen ...


Das Bürgerforum hat Fragen

27.8.2019 Gahlen. Anschreiben, des Gahlener Bürgerforums, zum öffentilch - rechtlichen Vertrag des Kreis Wesel mit der Fa. Nottenkämper.


Sehr geehrter Herr Dr. Müller,

 

für die Überlassung einer Kopie des öffentlich-rechtlichen Vertrags zwischen Ihrem Hause und der Firma Nottenkämper (NK) vom September 2016 möchten wir uns recht herzlich bedanken. Im Folgenden finden Sie einige Anmerkungen bzw. Fragen dazu mit der Bitte um Beantwortung:

1. Unseres Erachtens haben Sie diesen Vertrag zu früh geschlossen. Basis Ihrer Entscheidung waren nach der Präambel nur die staatsanwaltlichen Ermittlungen. Warum wurde nicht bis zum Abschluss des gerichtlichen Verfahrens vor dem LG Bochum gewartet? Ein Abwarten wurde von Ihrem Haus oft als Begründung angeführt. Gefahr im Verzuge bestand nicht, da nach Aussagen aus Ihrem Hause es ja 1 Mio. Jahre dauert, bis ein Tropfen durch die Tonschicht gelangt. Mit der vereinbarten Oberflächenabdichtung wurde zudem ja auch erst recht spät begonnen. Vielmehr haben Sie so schon vor Beginn der Gerichtsverhandlungen vertraglich festgestellt, dass NK „Geschädigter“ ist.

2. Die von Ihnen formal juristisch zurecht geschwärzte Sicherheitsleistung beläuft sich nach Ihrer Antwort vom 29.05.2017 an die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf „sagenhafte“ DM 321.268,00 (Antwort auf Frage 17). Wieso wurde die ursprüngliche Sicherheitsleitung nicht bereits und vor allem nicht signifikant erhöht, als die NK OHG in eine GmbH & Co. KG umgewandelt wurde? Vorher haben die Gesellschafter noch zu 100% persönlich gehaftet.

Der Vertrag soll doch auch Ihr Haus und die Allgemeinheit vor allem in dem Fall schützen, dass es z.B. im Fall einer Insolvenz keinen Rechtsnachfolger mehr gibt und man auf den sog. Ewigkeitskosten für das dauerhafte Monitoring sowie das Abpumpen des Sickerwassers o.ä. Maßnahmen sitzen bleibt.
Wieso wurde vor dieser immensen Kostengefahr nicht auch die Sicherheitsleitung signifikant erhöht?

3. Wenn NK gegen eine Verpflichtung des Vertrages verstößt, gelten gemäß § 62 VwVfG NRW nur die allgemeinen Regelungen des BGB. Warum wurden die schuldrechtliche Verpflichtungen nicht anderweitig, z.B. durch einen Grundbucheintrag, abgesichert?

Das „Gute“ an diesem Vertrag ist, dass er sich nur auf die Ölpellets bezieht und nicht auf andere Giftstoffe, die nichts mit den Ölpellets zu tun haben. Zudem gibt § 60 VwVfG NRW ggfs. weitere Handlungsoptionen. Nach Abs. 1 S.2 kann die Behörde den Vertrag auch kündigen, um schwere Nachteile für das Gemeinwohl zu verhüten oder zu beseitigen.

 

46514 Schermbeck 46514 Schermbeck

Free Joomla! template by Age Themes

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.