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Stellungnahme des Gahlener Bürgerforums zu jüngsten Medienberichten

28.5.2019 Schermbeck. Dass sich die Justiz in NRW mit der Aufarbeitung der Geschehnisse um die Tongrube der Firma Nottenkämper „schwer tut“, zeigt sich erneut in erschreckendem Ausmaß.
Die damaligen Anzeigen gegen Nottenkämper selber wurden eingestellt, die Ermittlungen gegen denjenigen, der für die Probenanalyse dort verantwortlich war, wurden eingestellt. Das Verfahren gegen den ehemaligen Prokuristen, der für den Vertrieb verantwortlich war, wurde bzgl. der Einbringung von Giftmüll in die Tongrube abgetrennt und bisher wegen einer Arbeitsüberlastung bei Gericht nicht verhandelt. Auch Ermittlungen gegen andere Beteiligte wurden eingestellt. Der Eindruck verhärtet sich, dass die bisherigen Verurteilungen eher Bauernopfer sind und man am liebsten von behördlicher Seite endlich auf einen der schlimmsten Umweltskandale in NRW einen Deckel drauf machen möchte – gerade um das bereits sogar gerichtlich festgestellte Behördenversagen nicht noch mehr vor Augen geführt zu bekommen. Jetzt werden weitere Details um die Tongrube bekannt (angedeutet werden im Artikel der DZ weitere Umweltdelikte oder sogar Korruption im Amt) – sollen wir raten, wie diese Ermittlungen ausgehen?

Gerüchte um mögliche andere Geschehnisse „um die Tongrube herum“ halten sich seit längerem hartnäckig. Nur Gerüchte zu streuen, hilft keinem. Entweder wendet man sich jetzt an die nun ermittelnde Staatsanwaltschaft Duisburg oder nutzt die Korruptionshotline des LKA (0800 5677878/0800 KORRUPT) oder man schweigt, dann aber bitte für immer, damit wenigstens diesbzgl. Ruhe in unser Dorfleben zurückkehrt.

Zumindest haben wir jetzt eine Ahnung, wie es möglich war, dass dieser Umweltskandal mit diesem immensen Ausmaß zustande kam: Ein Unternehmen stellt einen Prokuristen ein und überlässt ihm die Auftragsbeschaffung. Einfluss auf den Geschäftsbetrieb soll er nach damaligen Aussagen von Nottenkämper ja nicht gehabt haben. Ein weiterer Mitarbeiter, der für die Probenanalyse verantwortlich ist, analysiert die Deklarationsproben beim Lieferanten und erstellt gleichzeitig die Anlieferungs- und Rückstellproben beim Abnehmer. Wenn diese nun mit krimineller Energie unterwegs sind, versagt das Kontrollsystem. Und dies ist nicht nur einmal passiert, sondern mindestens zweimal (Anlieferungen aus Bochum und aus Duisburg). Unter einem zertifizierten Entsorgungsbetrieb versteht man im Allgemeinen etwas Anderes!
Denkt man an das Gewerberecht, dann gilt der Grundsatz, dass auch derjenige als unzuverlässig zum Betreiben eines Gewerbes gilt, wer unzuverlässigen Dritten maßgeblichen Einfluss auf die Führung der Geschäfte einräumt. Hier liegt es anders: Es gibt keine Sanktionen sondern sogar die Erlaubnis zum Betrieb einer neuen Deponie. Deponiefläche in Deutschland ist halt knapp! Und nicht umsonst ist im Entwurf des neuen Regionalplans eine weitere Tongrube vorsichtshalber eingezeichnet.

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