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Ohne Marke keine Entleerung

4.3.2019 Das mit der Entleerung der Restmüllgefäße in der Gemeinde Schermbeck beauftragte Unternehmen hat die Anweisung erhalten, nur noch Behälter zu entleeren, auf deren Deckel die korrekte Gebührenmarke für das Jahr 2019 aufgeklebt wurde.

Laut rechtskräftiger Abfallentsorgungssatzung der Gemeinde Schermbeck werden die Restmüllbehälter, auf denen sich keine oder eine falsche Abfallgebührenmarke befindet, ab sofort nicht mehr geleert.

Sollten die ausgegebenen Abfallgebührenmarken nicht mit den Größen der auf den jeweiligen Grundstücken angemeldeten Restmüllbehältern übereinstimmen, so wenden Sie sich bitte umgehend an die Gemeindeverwaltung Schermbeck (Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!; Telefon: 0 28 53/ 910 – 321 oder – 329 [Frau Lehmkühler / Frau Szczepaniak]).

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