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Überführung und/oder Privatisierung der Bücherei der Gemeinde Schermbeck

23.3.2017 Schermbeck. Pressemittreilung der BfB Fraktion. die BfB-Fraktion beantragt, die Bücherei der Gemeinde Schermbeck ab dem 01.01.2019 in eine private Rechtsform zu überführen. Die Verwaltung wird ersucht, die Änderungen der Rechtsorganisationsform zu prüfen, den notwendigen Handlungsumfang festzulegen und die möglichen Beteiligten zu ermitteln.
Folgende Rechtsformen sind denkbar:
· Anstalt des öffentlichen Rechts
· eingetragener Verein
· eine Art von Stiftung (gemeinnützige Stiftung oder Stiftungs GmbH)
Die Gründung einer gemeinnützigen GmbH bietet sicherlich große Vorteile im Bereich der Versteuerung, verlangt aber die Erstellung einer notariell zu beurkundenden Satzung. Die GmbH ist in das Handelsregister einzutragen. Darüber hinaus hat sie die Organe Geschäftsführer, Gesellschafterversammlung und Beirat (Aufsichtsrat) zu besetzen bzw. zu bilden. Die Rechnungslegung dieser GmbH hat nach den Vorschriften der §§ 238 bis 263 HGB zu erfolgen.
Bei einer anderen Form der Privatisierung wäre von der Verwaltung die Frage zu prüfen, ob es auf dem Markt Interessenten gibt, die sich eine Beteiligung an einer Neugründung vorstellen könnten. Beispielhaft verweisen wir auf die EKZ Bibliotheksservice GmbH in Reutlingen. Die EKZ ist eine Dienstleistungseinrichtung für Bibliotheken in Deutschland, deren Eigentümer Bundesländer, Städte und Landkreise sind. Der Vorteil einer solchen Beteiligung liegt darin, dass sich die EKZ mit Sachleistungen einbringen könnte, z. B. durch Einsatz von moderner Chip-Technik auf und in den Medien zur vereinfachten Erfassung sämtlicher Bewegungen und Verbuchungen.
Allerdings sollte man auch die Möglichkeiten eines gemeinnützigen eingetragenen Vereins nicht außerhalb der Betrachtungen lassen. Die bisherigen Kunden, Ausleiher und Leser werden Vereinsmitglieder und erwerben damit die Möglichkeit für einen relativ geringen Jahresbeitrag unbegrenzt auf die Bestände zugreifen zu können. Die Gemeinde Schermbeck bleibt weiterhin Eigentümerin des gesamten Bestandes und überträgt nur den Besitz der Bücher etc. an den Verein. Da von den drei bisher bei der Gemeinde Schermbeck angestellten Teilzeitkräften zwei die Regelaltersgrenze bis Ende 2018 erreichen, ist nur noch eine Vereinbarung für die verbleibende dritte Teilzeitkraft zu finden.
Die hohe Anzahl der motivierten Ehrenamtlichen macht Mut daran zu glauben, dass sie auch weiterhin zur Verfügung stehen und die Bücherei erhalten werden kann. Die Öffnungszeiten der Bücherei sind den personellen Gegebenheiten entsprechend anzupassen.
Ähnlich den unterstützenden Vereinbarungen und Regelungen bei den Schermbecker Sportvereinen könnte dieser privatisierten Bücherei auch ein Jahresbetrag für die Bestandserneuerung und Digitalisierung der auszuleihenden Medien zur Verfügung gestellt werden.
Eine solche Überführung und/oder Privatisierung der Gemeindebücherei entlastet den Haushalt der Gemeinde Schermbeck ab 2019 um einen jährlichen 6-stelligen Betrag und trägt damit zu einem kleinen Teil mit dazu bei, diesen Haushalt ab 2019 zu entlasten und den Bestand der Bücherei zu gewährleisten.

Ratsfraktion „Bürger für Bürger“
gez. Klaus Roth

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